In Süchteln regt sich Widerstand gegen ein Bauprojekt, das im Wohngebiet rund um die Mosterzstraße und Rheinstraße für Unruhe sorgt.
Von RS-Redakteurin Claudia-Isabell Schmitz und Rita Stertz
Viersen-Süchteln – Auf einem Grundstück, nur wenige Meter von den ersten Wohnhäusern entfernt, entsteht derzeit ein mehr als 25 Meter hoher Funkmast eines Mobilfunkbetreibers. Das Fundament ist bereits gegossen, mehrere Betonelemente stehen – und viele Anwohner erfuhren erst durch den sichtbaren Baufortschritt, was vor ihrer Haustür errichtet wird.
Schon beim Einbiegen in die Mosterzstraße fällt der Blick auf zwei große weiße Banner mit der roten Aufschrift „Stopp Sendemast“. Sie hängen direkt am Baugelände und lassen keinen Zweifel daran, dass hier eine Funkanlage entsteht. Für viele Anwohner war das erst der Moment, an dem klar wurde, was sich hinter dem massiven Betonfundament und den aufgerichteten Betonelementen verbirgt. Von einem Protest war zu diesem Zeitpunkt noch nichts organisiert – vielmehr löste die Beschilderung erstmals Nachfragen und Besorgnis in der Nachbarschaft aus. Viele Bürger berichten, dass sie bis dahin keinerlei Information über den geplanten Funkmast erhalten hatten. Auch Hinweistafeln zur Baumaßnahme oder eine erkennbare Absicherung der Baustelle waren zunächst nicht vorhanden.
Der geplante Mast, der laut Mobilfunkbetreiber eine Höhe von 25,02 Metern erreichen soll, befindet sich nur rund zwölf Meter von der angrenzenden Wohnbebauung entfernt. Nach Angaben der Bauaufsicht gilt das Projekt als sogenanntes verfahrensfreies Vorhaben – das bedeutet, dass für den Bau keine klassische Baugenehmigung erforderlich ist. Solche Antennenanlagen im Außenbereich dürfen ohne Höhenbegrenzung errichtet werden, solange bestimmte Abstandsflächen eingehalten und technische Vorgaben erfüllt sind. Die Kontrolle der Baustelle obliegt dabei nicht der Kommune.
Bei vielen Anwohnern stößt diese Regelung auf völliges Unverständnis. Sie sorgen sich um mögliche gesundheitliche Folgen durch elektromagnetische Strahlung, insbesondere da sich in unmittelbarer Nähe eine Schule und zwei Kindertagesstätten befinden. Auch die optische Wirkung des Mastes und die befürchtete Wertminderung der Grundstücke spielen für viele eine Rolle. Mehrere Bürger betonen, sie seien nicht grundsätzlich gegen den Ausbau des Mobilfunknetzes, lehnten aber die Errichtung in direkter Wohnlage entschieden ab.
Darüber hinaus wird auf denkmalrechtliche Belange hingewiesen: In der Nähe des geplanten Standorts befindet sich ein geschütztes Baudenkmal, weshalb einige Anwohner die Errichtung des Mastes als genehmigungspflichtig einstufen. Die Stadt Viersen verweist in diesem Zusammenhang auf die Mobilfunkvereinbarung, die seit 2020 die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Netzbetreibern regelt. Darin ist vorgesehen, dass die Betreiber den Kommunen geplante Standorte frühzeitig mitteilen und alternative Vorschläge der Städte prüfen sollen.
Wie aus einer Antwort der Stadt hervorgeht, habe es zwischen der Stadt Viersen und dem Mobilfunkunternehmen seit Ende 2021 eine intensive Korrespondenz gegeben. Mehrfach habe die Verwaltung ihre Bedenken zum Standort in der Mosterzstraße geäußert und Alternativen vorgeschlagen. Diese seien vom Betreiber geprüft, aber letztlich verworfen worden. Nach Angaben der Stadt sei auch ein letzter telefonischer Versuch, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne Ergebnis geblieben. Über den tatsächlichen Baubeginn sei die Verwaltung selbst erst informiert worden, als die Bauarbeiten bereits begonnen hatten.
Da der Mast auf privatem Grund errichtet wird und die gesetzlichen Rahmenbedingungen nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten zulassen, sieht sich die Stadt in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Nach eigener Darstellung habe sie sämtliche rechtlich zulässigen Schritte unternommen, um Einfluss auf den Standort zu nehmen. Weitere Maßnahmen seien aufgrund der geltenden Bestimmungen nicht möglich.
Inzwischen hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die eine Petition gegen das Bauvorhaben vorbereitet. Geplant ist, die Eingabe sowohl beim Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen als auch beim Deutschen Bundestag einzureichen. Die Anwohner hoffen, auf diesem Weg eine erneute Prüfung der Standortfrage zu erreichen und mehr Mitspracherecht für betroffene Bürger zu erwirken. (cs)





