GEW: „Falsche Weichenstellung – künftig weniger statt mehr Flexibilität auf dem Weg zum Abi“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) zur gymnasialen Oberstufe, der in dieser Woche durchgesickert ist, „als falsche Weichenstellung“ scharf kritisiert.

Nachrichten – „Die KMK hat die Chance vertan, das Abitur zukunftsfähig zu machen. Statt auf mehr Flexibilität auf dem Weg zum Abi zu setzen, werden die (fast) erwachsenen Schülerinnen und Schüler mehr gegängelt“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern am Freitag in Frankfurt a.M. „Um der zunehmenden Heterogenität der Lernenden gerecht zu werden, müssen Raum-, Zeit- und Lerngruppenstrukturen flexibler werden. Heterogenität ist eine Chance, die genutzt werden muss, um mehr Chancengleichheit zu ermöglichen.“

Die Schülerinnen und Schüler müssten die Möglichkeit bekommen, stärker eigene Schwerpunkte mit Blick auf die spätere Studien- oder Berufswahl zu setzen. Individuellere Wege zum Abitur schlagen die GEW und das „Bündnis für ein zukunftsfähiges Abitur“ in ihrer „Potsdamer Erklärung“ vor. „Die KMK hat in ihrem Beschluss nicht einmal eine Innovationsklausel vorgesehen, die strukturell Raum für Schulen geschaffen hätte, andere Ideen zur Gestaltung der Schule der Zukunft zuzulassen“, betonte Finnern. Die KMK-Entscheidung schreibe immer noch zwei bis drei Leistungskurse vor und verlange, dass in den vier Halbjahren der gymnasialen Oberstufe insgesamt 40 Kurse zu belegen seien, von denen 36 in die Abiturnote einfließen sollen, beschrieb die GEW-Vorsitzende die Starrheit der Vorgaben: „Es ist ein Irrglaube, dass diese Maßnahmen tatsächlich einen entscheidenden Beitrag zu einer größeren Vergleichbarkeit der Abinoten und mehr Gerechtigkeit leisten.“

Info: Seit 2017 lag der KMK das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe vor, das Abitur einheitlicher zu gestalten. Nach sechs Jahren hat sich die KMK zu einer Überarbeitung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ (Oberstufenvereinbarung) durchgerungen. Die neue Oberstufenregelung soll bis 2030 gelten. (opm)