Heimat bewahren – Denkmalschutz fördern: Land fördert Projekte in Kempen, Nettetal und Viersen

Mehr als 250.000 Euro aus der Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen fließen in diesem Jahr nach Kempen, Nettetal und Viersen.

Region – „Damit werden vier größere Maßnahmen unterstützt. Daneben fördert das Land Städte und Gemeinden, die eigene Denkmalfördermittel im Haushalt vorhalten“, erläutert der hiesige Landtagsabgeordnete Marcus Optendrenk. „Mit liegt die Bewahrung unseres kulturellen und geschichtlichen Erbes besonders am Herzen. Deshalb freue ich mich, das das Bauministerium die vom Landtag bewilligten Mittel so zielgerichtet auch bei uns vor Ort einsetzt“, sagt Optendrenk.

Im Denkmalförderprogramm für 2022 stehen Gelder zur Verfügung, um Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Kirchen beim Erhalt von Denkmälern in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.
In Kempen wird die Instandsetzung der Kriegergedächtniskapelle in Ziegelheide mit 21.000 Euro unterstützt. Hier geht es um die Instandsetzung des Mauerwerks, des Innenputzes, der Bleifenster und des Innenanstrichs. Daneben wird die Landesförderung für die Sanierung der Propsteikirche fortgesetzt.

„Hier stehen für den 4. Bauabschnitt der Fassadensanierung im Chor der Kirche 36.000 Euro zur Verfügung“, erläutert Optendrenk. In Nettetal fördert das Land zwei private Denkmalsanierungen, einmal eine umfangreiche Instandsetzung von Dach, Mauerwerk und historischer Pflasterung (160.000 Euro), das andere Mal eine Dacheindeckung (13.000 Euro). Die Stadt Viersen erhält wie im Vorjahr 15.000 Euro als Ergänzung ihrer eigenen Denkmalförderung pauschal zugewiesen, nach Nettetal fließen noch einmal 10.000 Euro.

Von 2017 bis jetzt haben wir mit 88,5 Millionen Euro fünfmal so viel Geld für die Denkmäler in NRW bereitgestellt wie die rot-grüne Vorgängerregierung. Mit dem erst kürzlich verabschiedeten Denkmalschutzgesetz haben wir das Jahrzehnte alte Recht an die modernen Herausforderungen wie Barrierefreiheit und Klimaschutz angepasst, den Schutz von Garten- und Bodendenkmälern gestärkt. (opm)

Foto: Rheinischer Spiegel

Ein Kommentar

  1. Die Verabschiedung des neuen Denkmalschutzgesetzes ist in keiner Weise so positiv darzustellen, wie in dem obigen Artikel zu lesen ist.
    Auf breiter Front hat sich die Fachwelt gebündelt im Denkmalschutz-Bündnis NRW (https://denkmalschutz-erhalten.nrw/), frühzeitig mit einer Petition gegen ein mit erheblichen Mängeln behaftetes Gesetz gestellt. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz beklagt nach der Verabschiedung dieses Gesetzes „den Sieg der Unvernunft“ und überreichte zusammen mit dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. die „Düsseldorfer Erklärung“.
    Es bleibt festzustellen, dass in diesem Gesetzgebungsverfahren die erheblichen Einwände der Fachwelt aus ganz Deutschland ungehört blieben. Denkmäler als wichtige Bestandteile gesellschaftlicher Grundwerte werden verkannt und zentrale kulturpolitische Anliegen werden mit diesem handwerklich schlecht gemachten Gesetz erheblich geschwächt.

    Jutta Curtius, Landschaftsarchitektin, Gartendenkmalpflegerin

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