Hilfslieferungen in die Ukraine – Ausfuhren von Medikamenten vereinfacht

Bestimmte Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, können ab sofort ohne Ausfuhrgenehmigungen sowohl in die Ukraine als auch in die Nachbarländer der Ukraine gebracht werden. Das vereinfacht die medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung.

Deutschland/Ukraine – Hilfsorganisationen können ab sofort schnell und unbürokratisch auch bestimmte Arzneimittel ausführen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Damit soll die Zivilbevölkerung in der Ukraine und die in die Nachbarländer Geflüchteten besser medizinisch versorgen werden können.

Ermöglicht wird dies durch eine Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums. Ohne diese Allgemeinverfügung müssten für jeden Einzelfall eine Ausfuhrgenehmigung eingeholt werden. (opm)

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