Instandsetzung des Hybridrasenspielfeldes auf der Sportanlage Stadtgarten geplant

Der Sportausschuss hat im letzten Herbst die Instandsetzung des Hybridrasenspielfeldes auf der Sportanlage Stadtgarten einstimmig beschlossen.

Viersen-Dülken – Die Umsetzung sollt „haushaltsneutral“ über die Sportpauschale 2024 abgewickelt werden, denn der Mittelbedarf der Instandsetzungsmaßnahme kann weder aus dem regulären Haushaltsansatz Instandhaltung noch aus dem Haushaltsansatz Unterhaltung und Bewirtschaftungen herangezogen werden.

Für 2024 sind bereits zwei Reparaturmaßnahmen (Sperrwurfanlage Sportpark Süchteln und Basketballfläche Hoher Busch) im Rahmen der Instandhaltung eingeplant. Mit dem Ansatz für Unterhaltung und Bewirtschaftung werden wiederum vielfältige Leistungen vollzogen. Aufgrund der extremen Witterung in 2023, mit hohen Niederschlägen/Starkregenereignissen, gehen Schädigungen der Naturrasen-Sportflächen einher. Insbesondere sind hier die Rasenpilze aufzuführen, die die Grasnarbe massiv schädigen und zerstören. In 2024 sind daher bereits umfangreichere Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,00 EUR wurden, vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung, vorsorglich mit korrespondierender Deckung aus der Sportpauschale 2024 (haushaltsneutral) im Haushaltsplanentwurf 2024 im Produkt Offene Sportstätten berücksichtigt. Eine Mittelbereitstellung über den städtischen Haushalt würde zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushaltes und Verschlechterung des Jahresergebnisses 2024 führen, wovon aufgrund der kritischen Finanzlage abgesehen wird. Die Umsetzung sollte daher „haushaltsneutral“ über die Sportpauschale 2024 abgewickelt werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass durch die Finanzierung der Instandsetzung des Hybridrasenplatzes auf der Sportanlage Stadtgarten aus der Sportpauschale 2024 keine anderen Maßnahmen in ihrer Umsetzung eingeschränkt wären.

Der Erlass der Sportpauschale (Stand 18.09.2013) sieht gemäß Nr. 2 insbesondere auch vor, dass die Mittel der Sportpauschale (…) für Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands einer Sportstätte oder –teilen (Instandsetzungen) eingesetzt werden dürfen. Durch die Mittelverwendung der Sportpauschale 2024 wird kein gegebener Anspruch begründet, auch künftig ähnliche Sanierungsmaßnahmen des Hybridrasenspielfeldes aus der Sportpauschale zu finanzieren.

Da die Arbeiten witterungsbedingt nur in bestimmten Jahreszeiträumen stattfinden können, d. h. keine zeitliche Flexibilität besteht, war eine zügige Maßnahmenumsetzung dringend geboten. Die Städtischen Betriebe haben auf Grundlage des Beschlusses vom 21.11.2023 die Maßnahme in Auftrag gegeben. Nach derzeitigem Stand ist mit einem Maßnahmenbeginn in der 13. Kalenderwoche 2024 zu rechnen. (opm/Tagesordnung Sportausschuss)

Foto: Rheinischer Spiegel/Martin Häming