Am Donnerstag, den 10. April, findet von 17.30 bis 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zur ehrenamtlichen Vormundschaft im Konferenzraum des SKM Kreis Viersen e.V. (3. Obergeschoss), Hildegardisweg 3 in 41747 Viersen statt. Eingeladen sind alle, die an einer ehrenamtlichen Vormundschaft interessiert sind.
Kreis Viersen – Das Kreisjugendamt Viersen sucht in Kooperation mit dem SKM Kreis Viersen e.V. engagierte Bürgerinnen und Bürger vorwiegend aus Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst, die sich vorstellen können, eine ehrenamtliche Vormundschaft zu übernehmen und Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben. Voraussetzung zur Ausübung einer solchen Tätigkeit sind unter anderem Zeit für regelmäßige Kontakte, Zuverlässigkeit, Geduld und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Institutionen und Personen im Lebensumfeld des Kindes.
Kinder und Jugendliche brauchen Menschen, die für sie sorgen, sie fördern und auf ihrem Lebensweg begleiten. Dabei gibt es Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zuhause wohnen, deren leibliche Eltern die elterliche Sorge nur eingeschränkt oder überhaupt nicht wahrnehmen können oder die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kommen. In diesen Fällen übernimmt ein vom Familiengericht eingesetzter Vormund die elterliche Sorge.
Die ehrenamtliche Vormundschaft hat als die dem Kindeswohl am besten dienende Form der Vormundschaft Vorrang vor allen anderen Formen – etwa der Vereinsvormundschaft oder der Amtsvormundschaft. Ehrenamtliche Vormünder können häufig eine individuellere und intensivere Betreuung der Kinder gewährleisten.
„Ehrenamtliche Vormünder können den Heranwachsenden häufig Kontakt- und Begleitungsmöglichkeiten anbieten, die in anderen Formen der Vormundschaft aus zeitlichen Gründen schlicht nicht realisierbar sind“, erklärt Sylwia Wejchenig-Glinka, Leiterin der Abteilung Jugendsozialarbeit, Prävention, Vormundschaften im Kreis Viersen. „Nach unserer Erfahrung reißt in vielen Fällen auch mit dem Erreichen der Volljährigkeit des Kindes und der Beendigung der Vormundschaft das Band zwischen dem ehrenamtlichen Vormund und seinem ehemaligen Mündel nicht ab. Vielfach stehen die ehemaligen ehrenamtlichen Vormünder ihrem ehemaligen Mündel auch weiterhin als vertraute Ansprech- und Vertrauensperson zur Verfügung.“
Um vorherige Anmeldung zur Informationsveranstaltung wird gebeten unter a.lenden@skm-viersen.de oder info@skm-viersen.de.
Die Koordinierungsstelle ist telefonisch erreichbar unter 02162 – 3699120 oder unter 02162 – 3699100 (Zentrale). (opm)