Keine weitere Ausbreitung der Geflügelpest im Kreis Wesel –  Kreis Viersen rät weiterhin zu Vorsicht

Im April 2022 hatte sich im Kreis Wesel die Geflügelpest (Influenza Typ H5) in einem Putenbestand bestätigt. Daraufhin wurde um den Betrieb herum eine zehn Kilometer große Überwachungszone eingerichtet. Teile dieser Überwachungszone reichten bis in den Kreis Viersen hinein.

Kreis Viersen – In der Überwachungszone wurden seitdem regelmäßig klinische Untersuchungen in Geflügelhaltungen durchgeführt. Es haben sich bislang keine Hinweise auf das Vorliegen weiterer infizierter Bestände ergeben. Somit kann zum 21. Mai die Allgemeinverfügung zur Bildung einer Überwachungszone im Kreis Viersen aufgehoben werden. Die für Geflügelhalter innerhalb der Überwachungszone geltenden Einschränkungen bei der Vermarktung von Geflügel und Geflügelprodukten und besondere Vorgaben für die Absonderung der Tiere gegenüber wildlebenden Vögeln werden ebenfalls aufgehoben.

Laut aktueller Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts vom 10. Januar 2022 wird das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie eine Übertragung auf gehaltenes Geflügel und Vögel in Deutschland weiterhin als hoch eingestuft.

Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf. Der in Deutschland am häufigsten vorkommende Subtyp H5N1 ist nach derzeitigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich. Infizierte Vögel scheiden das Virus zumeist mit dem Kot aus. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.

Alle Geflügelhalter − auch in Klein- und Hobbyhaltungen − werden dringend gebeten, die gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen unter anderem:

Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.

Wildvögel dürfen keinen Zugang zum Wasser der Tränke, zum Futter, zum Einstreu oder zu weiteren Gegenständen, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, haben.

Besucherkontakt ist auf ein Minimum zu reduzieren.

Beim Versorgen der Tiere sind Schutzkleidung oder separate Stallkleidung sowie Schuhüberzieher oder separate Schuhe zu tragen.

Bei unklaren Krankheits- und gehäuften Todesfällen im eigenen Geflügelbestand ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen und das Veterinäramt zu benachrichtigen. Verdachtsfälle können per E-Mail an veterinaeramt@kreis-viersen.de oder telefonisch unter 02162/39-1309 ; -1315; -1312 gemeldet werden.

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Geflügelbestand noch nicht der Tierseuchenkasse gemeldet hat, sollten diesen unbedingt dem Kreis Viersen melden. Darüber hinaus sind alle Bestandveränderungen genau zu dokumentieren. (opm)

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