An den Wertstoffhöfen des Kreises Viersen an den Standorten Viersen, Niederkrüchten und Schwalmtal werden ab dem 1. Januar die meisten Abfallfraktionen aus privaten Haushalten kostenfrei angenommen.
Kreis Viersen – Dies gilt neu für Sperrabfall einschließlich Möbelholz, Gartenabfälle, Hartkunststoffe und Möbelglas (Tische, Aquarien, usw.) bis zu einer Menge von maximal 200 Kilogramm oder einem Kubikmeter je Anlieferung und Tag. Am Wertstoffhof in Viersen können ab sofort außerdem Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei entsorgt werden.
Kostenfrei bleiben:
– Papier und Kartonagen,
– Speiseöle und Speisefette,
– Metalle und
– Elektro-Altgeräte.
Kostenpflichtig bleiben:
– Altreifen,
– behandeltes Holz aus dem Außenbereich und
– Bau- und Abbruchabfälle.
„Wir möchten es den Bürgerinnen und Bürgern so einfach wie möglich gestalten, ihre Wertstoffe sachgemäß zu entsorgen“, sagt Christian Böker, Betriebsleiter des Abfallbetriebes Kreis Viersen. „Die Erweiterung der kostenfreien Entsorgungsmöglichkeiten für Privatpersonen leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.“
Asbest und asbesthaltige Produkte werden ab dem kommenden Jahr am Wertstoffhof in Viersen nicht mehr angenommen, diese müssen direkt an der Deponie Brüggen II (Oebeler Heide 15 in 41379 Brüggen) entsorgt werden. Restmüll gehört weiterhin in die graue Restmülltonne. Die Nutzung der Wertstoffhöfe des Kreises Viersen ist weiterhin auf Privatanlieferungen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Kreis Viersen beschränkt.
Alle Informationen, an welchen Wertstoffhöfen welche Abfallfraktionen abgegeben werden können, sind abrufbar unter www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de und in der Abfall-App Kreis Viersen. Die App bietet einen umfangreichen Service sowie eine Fülle an Informationen und steht zum kostenlosen Download in den App-Stores bereit.
Die Neuordnung der Abgabe von Abfällen ist in der Sitzung des Kreistags vom 7.12.2023 beschlossen worden und ein Baustein der nun vorliegenden fünften Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts des Kreises Viersen. (opm)