Kreis Viersen gibt Katzenkastrations- und Registrierungspflicht bekannt

Tierschützer und Vereine trauten ihren Augen kaum. Der Kreis Viersen hat in seinem aktuellen Amtsblatt nicht nur eine Kastrationspflicht für Katzen bekannt gegeben, sondern ebenfalls die Pflicht zur Registrierung sowie ein Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen.
Von RS-Redakteurin Nadja Becker

Kreis Viersen – Lange haben Tierschützer für eine Katzenkastrationspflicht gekämpft, nun hat der Kreis Viersen seine Verordnung vom 28.03.2022 zum Schutz freilebender Katzen im Kreis Viersen nach § 13 b Tierschutzgesetz (TierSchutzG) im aktuellen Amtsblatt bekannt gegeben.
Für den Schutz von freilebenden Katzen und um diese vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Kreises Viersen zurückzuführen sind, müssen Halter freilebender Katzen im gesamten Kreis Viersen nun innerhalb der nächsten drei Monate tätig werden.

Für die Notfelle Niederrhein ist diese Verordnung das erfolgreiche Ende eines langen Kampfes. Viele Jahre hat der Tierschutzverein für die Kastrationspflicht gekämpft und die Mitglieder haben bis zum Schluss gezweifelt, ob diese Verordnung denn tatsächlich genug Stimmen im Kreistag findet. Das Ergebnis: Einstimmig, durch alle Parteien hinweg.

„Wir danken dafür allen beteiligten Politikern, aber vor allem auch dem Veterinäramt“, so Tanja Kawaters aus dem Vorstand der Notfelle Niederrhein e. V. „Die Verordnung ist mit Hand und Fuß gemacht, wirklich durchdacht und wir, und auch alle anderen Tierschützer im ganzen Kreis, freuen uns riesig.“

Alle Freigängerkatze, ob männlich oder weiblich, müssen nun dauerhaft mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet und registriert werden. Hierzu bieten sich die kostenfreien Haustierregister TASSO e.V. (https://www.tasso.net) oder FINDEFIX des Deutschen Tierschutzbundes e.V. (https://www.findefix.com) an. Hinzu kommt die Einwilligung diese Daten an die Fundbehörde übermitteln zu lassen. Im Rahmen der Registrierung werden das Geschlecht, die Nummer der Tätowierung oder des Mikrochips sowie der Name und die Anschrift der Haltungsperson erfasst. Darüber hinaus sollen Angaben zur Fortpflanzungsfähigkeit sowie als Identifikationsmerkmale der Katze dienende Kennzeichnungen, z. B. die Fellfarbe oder -zeichnung, gemacht werden. Der Kreisordnungsbehörde oder der Fundbehörde ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kennzeichnung und Registrierung vorzulegen.

Hinzu kommt ein Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen. Kann der Halter nicht sicherstellen, dass es unkontrolliert zu einem Ausgang des Tieres kommt, muss er sein Tier nun kastrieren bzw. sterilisieren lassen. Werden Tiere aufgegriffen, kann die Kreisordnungsbehörde die Unfruchtbarmachung anordnen. Erst nach der Bestätigung durch einen Tierarzt darf die Katze dann wieder nach draußen. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.

Bei Freigängerkatzen und freilebende Katzen, deren Besitzer nicht gefunden werden können und die nicht registriert sind, kann der Kreis nun zudem die Kastration und Registrierung beauftragen. Dabei sind Eigentümer oder Pächter verpflichtet zu dulden, dass die Kreisordnungsbehörde das Privat- oder Betriebsgelände zur Sicherung der Katzen betritt.

„Es wurde erkannt, dass die Tiere schon mit fünf Monaten geschlechtsreif sind, und genau da greift die Verordnung schon. Nicht selten haben wir wilde Mamas auf unseren Pflegestellen, die selber noch Kinder sind, und somit kaum in der Lage ihre Kitten zu versorgen“, erklärt die Tierschützerin weiter. „Im Kreis Viersen leben geschätzt 10.000 besitzerlose Katzen und wir tun unser Bestes diese zu sichern und zu kastrieren. Wenn nun jeder seine eigenen Tiere kastrieren lässt, können die schon nicht mehr weiter für Nachwuchs unter den Verwilderten sorgen, was leider bisher sehr häufig der Fall war. Grade Langhaarkatzenmixe, die dann draußen leben müssen haben es besonders schwer.“

Die Tierschützer hoffen nun, dass sich die Tierbesitzer an diese Verordnung halten, Verantwortung übernehmen, ihre Tiere kastrieren, aber auch chippen und registrieren lassen – auch das würde die Rückführung von Fundtieren oder schlimmstenfalls Totfunden für die Ehrenamtler extrem erleichtern. „Die Kastrationspflicht ist der beste Weg raus aus dem Tierleid“, unterstreicht Tanja Kawaters. „Sollte es Menschen geben die besitzerlose Tiere versorgen, können diese sich wegen deren Kastration gerne an uns wenden, wir unterstützen hier sowohl beim Einfangen wie auch bei den Kosten.“ (nb)

Die ortsansässigen Tierschutzvereine machten wiederholt auf die kritische Lage und die Verwahrlosung von Freigängerkatzen aufmerksam. Foto: Rheinischer Spiegel