Kreis Viersen gibt Tipps beim Umgang mit Wildwechsel oder im Falle eines Wildunfalls

Vorsicht vor Wildwechsel ist das gesamte Jahr über geboten. Die Unfälle häufen sich jedoch in den Frühjahrsmonaten April und Mai sowie im Herbst zwischen Oktober und November.

Kreis Viersen – Besonders gefährlich ist es in den Abendstunden, nachts und in der frühen Morgendämmerung, wenn Rehe, Füchse, Wildschweine, Hasen und andere Wildtiere Straßen in der Nähe von Wäldern und Feldern überqueren. Laut des Deutschen Jagdverbandes (DJV) sind statistisch gesehen Rehe mit knapp 80 Prozent am häufigsten betroffen.

Der Kreis Viersen gibt Tipps, was beim Wildwechsel zu beachten ist:

Besonders in der Morgen- und Abenddämmerung ist Vorsicht geboten. Autofahrende sollten daher die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen und den Fahrbahnrand im Auge behalten. Besondere Vorsicht gilt auf neuen Straßen durch Waldgebiete, da das Wild seine gewohnten Wege beibehält.
Sobald Wild ins Sichtfeld tritt, sollte auf das Abblendlicht umgeschaltet werden, damit die Tiere nicht geblendet werden. Ebenso ist es wichtig, gleichzeitig zu hupen und zu bremsen. Besonders E-Autos sind eher leise und können daher von den Wildtieren leicht überhört werden.
Viele Tiere sind in Gruppen unterwegs: Taucht ein Tier auf, muss mit weiteren Tieren gerechnet werden. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten deshalb die gedrosselte Geschwindigkeit beibehalten, auch wenn ein Tier bereits die Straße überquert hat.
Von riskanten Ausweichmanövern ist unbedingt abzuraten, da dadurch auch andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden können.

Was ist nach einem Wildunfall zu tun?

Unfallstelle sichern: Warnweste anlegen, Warnblinkanlage anschalten, Warndreieck aufstellen. Bei Personenschäden ist Erste Hilfe zu leisten und unter 112 den Rettungsdienst zu alarmieren. Aufgrund der Infektionsgefahr sollten tote Tiere unter keinen Umständen ohne Handschuhe angefasst werden. Zudem sollte zu lebenden oder verletzten Tieren Abstand eingehalten werden.
Einem geflüchteten Tier nicht folgen, in der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.
Ein Jäger oder die Polizei ist umgehend unter der Rufnummer 02162-3770 zu kontaktieren und den Standort zu melden. Für die Versicherung ist es wichtig, sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen.

Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar. Wer angefahrene Wildtiere ohne Meldung einfach zurücklässt, begeht Fahrerflucht und verstößt gegen das Tierschutzgesetz. (opm)

Foto: sharkolot/Pixabay