Kreis Viersen: NGG rät Beschäftigten zum Weihnachtsgeld-Check

Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Viersen sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Kreis Viersen – „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Claudia Hempel von der NGG-Region Krefeld-Neuss. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.

Insbesondere für die rund 18.100 Menschen, die im Kreis Viersen laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Hempel. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.

Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Claudia Hempel. Die NGG-Region Krefeld-Neuss informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld: (0211) 506 695-0 oder region.blnr@ngg.net.

Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Hempel. Sie verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent. (opm)