Stadt Viersen: Mittel für kulturschaffende Vereine

Im Haushaltsplanentwurf für 2026 sind knapp 10.000 Euro zur Förderung kulturschaffender Vereine vorgesehen. Die neue, überarbeitete Richtlinie zur Förderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Darin wird der Fokus verstärkt auf das kreative Schaffen des Vereins und seiner Mitglieder gelegt. Anträge auf eine Förderung nimmt die Kulturabteilung der Stadt entgegen.

Viersen – Nach der Förderrichtlinie können kulturschaffende Vereine formlos einen Jahreszuschuss beantragen, wenn sie in einem Jahresbericht ihre öffentlichen Aktivitäten nachweisen. Außerdem kann ein Zuschuss für eine geplante Sonderveranstaltung gewährt werden, die über den Rahmen der üblichen Vereinsarbeit hinausgeht und das Interesse einer breiteren Öffentlichkeit weckt. Für diese Sonderzuschüsse wird ein Online-Formular bereitgestellt.

Die Förderrichtlinie einschließlich Antragsformular steht auf der Webseite der Stadt Viersen hier zum Download bereit: https://www.viersen.de/kulturschaffende-vereine. Dort wird ab Januar 2026 auch das Online-Formular für die Sonderzuschüsse bereitstehen. Auf der Seite sind die Vereine aufgeführt, deren Bestehen und Kontakt der Stadt Viersen bekannt gemacht wurden. Die Vereine sind dazu angehalten, ihre Kontaktdaten eigenständig an die Stadt Viersen unter stadt@viersen.de zu übermitteln. Die Anträge können ab Jahresanfang bis zum 15. April an Christian Hansen von der städtischen Kulturabteilung gerichtet werden: christian.hansen@viersen.de.

In Viersen gibt es zurzeit 36 kulturschaffende Vereine wie Gesangsvereine, Musikensembles, Chöre, Tanz- oder Theatergruppen. Diese Vereine und deren Mitglieder sind überwiegend kreativ tätig. Sie treffen sich regelmäßig zu Proben, geben Konzerte, führen Bühnenstücke oder Tanzprojekte auf, präsentieren ihre Kunst zu bestimmten Anlässen in Viersen und bei Gelegenheit auch in anderen Städten. Die kulturschaffenden Vereine sind je nach Genre, Vereinsgröße oder Anbindung an Räumlichkeiten unterschiedlich strukturiert. Einige sind als Verein eingetragen, andere sind vereinsähnliche Gruppen wie etwa Kirchenchöre, die wie ein Verein arbeiten.

Viele Vereinigungen sind dem demografischen Wandel unterworfen. Sie haben vor allem die Coronazeit als Einschnitt in ihre Existenz wahrnehmen müssen. Einige haben diese Zeit nicht überstanden. Auch die Art und Weise, wie sich Freizeitaktivitäten verändern, wirkt sich auf die Vereinsarbeit aus. Nach wie vor ist das gemeinsame Schaffen vor Ort mit Musik, Tanz oder Schauspiel nicht zu ersetzen durch virtuelle oder digitale Möglichkeiten. Die kreative „Community“ in Vereinsheimen, Kirchen und auf Bühnen ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil im kulturellen Leben unserer Stadt.

Bereits in den 1990er-Jahren wurde eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Viersen und den kulturschaffenden Vereinen bei der Mittelvergabe vereinbart. Es wurde ein Arbeitsausschuss ins Leben gerufen, der aus Mitgliedern der kulturschaffenden Vereine und einer Vertretung der Kulturabteilung besteht. Dieses Runde nimmt sich der Belange der künstlerisch tätigen Vereine und deren Unterstützung bis heute an. Der Arbeitsausschuss berät über die Förderfähigkeit der Vereine und einzelner Projekte. Er spricht der Stadt Viersen sowie dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss jedes Jahr konkrete Empfehlungen über Förderbeträge aus. (opm)