Kündigung wegen Betriebsschließung – bekommen Arbeitnehmer eine Abfindung?

Eine Kündigung ist nie ein Grund zur Freude, gehört aber zum Arbeitsleben dazu. Es gibt viele Gründe für die Kündigung von Mitarbeitern. Ein besonders schmerzlicher ist die Kündigung wegen Geschäftsaufgabe beziehungsweise Betriebsschließung. Haben Arbeitnehmer dann ein Recht auf eine Abfindung?

Service – Was bedeutet Betriebsschließung?

Es gibt auch in unserer schönen Region nicht nur erfreuliche Nachrichten vom Zuzug und zur Neueröffnung von Unternehmen und Betriebsstätten wie das neue Wertstoff- und Logistikzentrum in Nettetal-Xaldenkirchen, Auch Schließungen von Betrieben sind immer wieder ein Thema, bei dem die Leidtragenden vor allem eben auch die Beschäftigten sind. Von einer Betriebsschließung spricht man, wenn ein ganzer Betrieb, oder aber auch eine eigenständige organisatorische Einheit eines Unternehmens schließt. So ist es zum Beispiel bei der Filialen Schließung der bekannten Warenhauskette Galeria Kaufhof geschehen.

Ist eine Kündigung bei Geschäftsaufgabe immer rechtens?

Geschäftsinhaber dürfen frei bestimmen, ob und unter welchen Umständen sie ihr Geschäft betreiben. Daher ist Betriebsschließung auch nicht ohne weiteres rechtlich anfechtbar. Im Falle der Kündigung wegen Betriebsaufgabe berufen sich Arbeitgebende auf dringende betriebliche Erfordernisse. Grundlegend sind Betriebsschließungen und die die daraus resultierenden Kündigungen immer rechtswirksam, wenn:

  • der Betrieb wirklich komplett geschlossen wird
  • der Betriebsrat informiert und einbezogen wurde
  • die Schließung bei Etappen akkurat nach Sozialplan erfolgt
  • die Schließung nicht vorübergehend ist
  • der Betrieb nicht einfach nur verkauft wird
Foto: miami car accident lawyers/Pixabay

Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer bei einer Betriebsschließung?

Betriebsschließungen sind nicht zu vermeiden und auch nur selten führen Proteste dagegen erfolgreich. Von Erfolg gekrönt aber sind in den meisten Fällen, die Bemühungen um eine Entschädigungszahlung zur Abfederung der sozialen Auswirkungen auf die Gekündigten: die Abfindung. Das war auch der Grund für die Streiks bei den Beschäftigten der Abfertigung am Flughafen Düsseldorf zu Beginn dieses Jahres.

Im Falle einer Kündigung bei Betriebsschließung haben die Arbeitgeber in vielen Fällen bestimmte Rechte und Pflichten, aber auch die Beschäftigten dürfen sich über festgelegte Rechte freuen.

Kündigungsfristen

Das wichtigste Recht der Arbeitnehmer in Fall einer Kündigung ist die Einhaltung gesetzlich festgelegter Kündigungsfristen. Im Fall einer Betriebsschließung greifen die Fristen der betriebsbedingten Kündigung gemäß. §1 Abs.2 Alt.3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG. Die genauen Regelungen sind von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig.

Abfindungszahlungen

Bei der Frage nach einer Abfindung bei einer Kündigung wegen Betriebsschließung allerdings wird die Sachlage etwas verzwickter. Es gibt nämlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung für Arbeitnehmer. Solche Ansprüche ergeben sich immer aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Im Fall einer Kündigung wegen Geschäftsaufgabe gibt es zwei grundsätzliche Szenarien für die Gewährung einer Abfindung, die sich an der Existenz eines Betriebsrates festmachen lassen.

Kündigung und Abfindung bei Betriebsschließung mit Betriebsrat

Am einfachsten haben es beschäftigte in größeren Unternehmen, in denen ein Betriebsrat existiert. Dieser muss nicht nur informiert, sondern auch aktiv in die Kündigungen einbezogen werden. In der Regel wird ein Sozialplan erstellt, nach dem die Kündigungen erfolgen. Bestandteil des Sozialplans sind häufig auch die Abfindungszahlungen für die Belegschaft. Hier sind alle Details der Höhe der Zahlungen und der Auszahlungsbestimmungen schriftlich festgehalten.

Abfindung bei Betriebsschließung ohne Sozialplan und Betriebsrat

Ohne Sozialplan wird es schwierig, sich eine Abfindung zu erkämpfen. Aber es ist nicht unmöglich. In vielen Fällen wollen die Arbeitgeber langwierigen Prozessen aus dem Weg gehen und lassen sich auf einen Aufhebungsvertrag oder einen abwicklungsvertrag mit Abfindung ein. Ob Beschäftigte einen Anspruch auf Abfindung auch ohne Sozialplan und Betriebsrat im Falle einer Kündigung bei Betriebsschließung durchsetzen kann, wissen spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht am besten. Beratung und Unterstützung finden Betroffene z. B. hier.

Wie berechnet sich die Höhe der Abfindung und muss diese versteuert werden?

Während der Betriebsrat beim Interessenausgleich bei einer Betriebsänderung (was eine Betriebsschließung in der Regel ist) alles für die Beschäftigten im Rahmen der Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes, und hier insbesondere gemäß § 112 regelt, stehen Arbeitnehmer ohne Betriebsrat ziemlich alleine da. Dann empfiehlt es sich, unbedingt auf einen Anwalt zurückzugreifen. Dieser hilft nicht nur bei der Durchsetzung einer Abfindung, sondern auch bei den Regelungen zur Höhe, der Auslegung und dem Zeitpunkt. Zwar hat laut § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, aber dafür darf er die Kündigung nicht anfechten und muss den Arbeitgeber auf das Recht hinweisen.

Nach Erhalt der Kündigung sind nur drei Wochen Zeit, um alles in die Wege zu leiten, um eine Abfindung zu bekommen. Daher ist die Beratung und Unterstützung durch einen Anwalt dringend zu empfehlen. (opm)