Mehr als jeder 5. Vater im Kreis Viersen nimmt Elternzeit

22,7 Prozent der Väter im Kreis Viersen haben 2022 Elternzeit genommen – Väter nehmen allerdings kürzer Elternzeit als Mütter – deutliche Unterschiede bei der Höhe des Elterngeldes

Kreis Viersen – Im Kreis Viersen haben im Jahr 2022 nach den aktuellen Daten des Statistischen Landesamts NRW 4.364 Menschen Elterngeld bezogen, davon 1.284 Väter. „Damit haben 22,7 Prozent der Väter im Kreis Viersen eine Elternzeit genommen, 2020 waren es nur 19,8 Prozent. Allerdings liegt der Kreis damit immer noch unter dem NRW-Durchschnitt von 24,5 Prozent“, so Michael Lobscheid von der Krankenkasse IKK classic.

Auffällig dabei ist allerdings, dass die Väter im NRW im Durchschnitt lediglich vier Monate Elterngeld beziehen, während es bei den Müttern 15 Monate sind. Ein Grund hierfür ist sicherlich auch, dass Männer immer noch mehr verdienen als Frauen, was sich deutlich in der Höhe des Elterngeldes widerspiegelt. „Das durchschnittliche monatliche Elterngeld bei den Vätern lag 2022 in NRW bei 1.284 Euro, das der Mütter nur bei 880 Euro“, so Michael Lobscheid.

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für junge Familien. Es schafft einen finanziellen Ausgleich, wenn Eltern nach der Geburt ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Die Transferzahlung gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben. Elterngeld gibt es in drei Varianten, die untereinander kombiniert werden können: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Basiselterngeld kann bis zu zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Wenn beide Elternteile diese Leistung beantragen und mindestens einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar bis zu 14 Monate. Die zwei zusätzlichen Monate werden „Partnermonate“ genannt. Sie können aber auch von Alleinerziehenden genutzt werden. Der Zeitraum kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Sie können gleichzeitig oder abwechselnd Elterngeld beziehen. Die Mindestbezugsdauer beträgt zwei Monate, die maximale zwölf Monate. Jeder Monat, in dem beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld erhalten, wird mit zwei Monaten Bezugsdauer angerechnet. Das ElterngeldPlus verdoppelt den Leistungszeitraum, halbiert aber die monatliche Bezugshöhe. Für Eltern, die während des Bezugs Teilzeit arbeiten, gelten besondere Regelungen. Mit dem Partnerschaftsbonus können unter bestimmten Voraussetzungen vier weitere ElterngeldPlus-Monate genutzt werden.

Die Höhe des Basiselterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt. Es beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Die Leistung muss schriftlich bei der kommunalen Elterngeldstelle beantragt werden
Weitere Informationen rund um das Thema Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner finden Interessierte auf der Internetseite www.familien-wegweiser.de. (opm)