Der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Viersen Klaus Neufeldt hat Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen angesichts der von März bis Mai anstehenden Betriebsratswahlen vor einer Behinderung von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern gewarnt.
Kreis Viersen – „Betriebsratsgründungen werden leider immer wieder massiv behindert“, beklagt Neufeldt. Außerdem würden Betriebsräte eingeschüchtert oder sogar mit Kündigungen bedroht. Dabei bräuchten Unternehmen, die sich wirklich zukunftsfähig aufstellen wollten, Betriebsräte. „Denn nur aktiv mitbestimmte Veränderungsprozesse werden erfolgreich sein.“
Derzeit werden nach Angaben des DGB-Vorsitzenden bundesweit nur rund 40 Prozent der Beschäftigten von Betriebsräten vertreten. Dabei ermöglichten diese, „dass Beschäftigte bei wichtigen Entscheidungen mitreden“. Und das sei auch dringend nötig, sagt Neufeldt mit Blick auf die derzeitigen Topthemen Digitalisierung, Klimaschutz und Auswirkungen der Corona-Pandemie. „Hier braucht es die Erfahrungen, Ideen und Sichtweisen der Beschäftigten.“
Erste gute Ansätze, wie das digitale Zugangsrecht und die Einstufung der Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit als Offizialdelikte, seien bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, aber vieles fehle noch: „Betriebsräte müssen noch mehr mitentscheiden können – vor allem auch mit Blick auf die anstehende Transformation hin zu einer nachhaltigen und digitalen Wirtschaft. Das betrifft insbesondere Mitbestimmungsrechte bei Beschäftigungssicherung, Personalplanung, digitalen Arbeitsformen und Weiterbildung“, so Neufeldt. „Es wird nicht ausreichen, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz lediglich zu evaluieren – notwendig sei auch hier eine umfassende Überarbeitung. Um die Arbeitswelt künftig mitzugestalten, brauchen wir viele selbstbewusste Betriebsräte. Sie sorgen für mehr Demokratie in den Betrieben und ermöglichen es den Beschäftigten, bei wichtigen Entscheidungen mitzubestimmen. Deswegen ermutigen wir alle, sich an der Wahl zu beteiligen.“
Die Betriebsratswahlen finden zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2022 statt. Alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an der Wahl teilnehmen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Leiharbeiter*innen sind wahlberechtigt, wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten. (opm)