Nach BUND-Kritik: Erneute Auslage von Windradplänen in Niederkrüchten-Dam

Der Kreis Viersen und die Gemeinde Niederkrüchten legen die Unterlagen für neue Windkraftanlagen in Niederkrüchten-Dam erneut bis Anfang Februar aus. Der BUND Stadt und Kreis Viersen hatte mit einer Beschwerde auf die kurze Zeit einer möglichen Einsicht zwischen Weihnachten und Silvester reagiert.
Von RS-Redakteurin Claudia-Isabell Schmitz

Niederkrüchten – In Niederkrüchten-Dam stehen Planungen für den Bau von zwei über 200 Meter hohen Windrädern an. Die Pläne der MLK Consulting GmbH & Co. KG mit Sitz in Erkelenz mussten hierzu von Kreis und Gemeinde mit dem Genehmigungsbescheid zwei Wochen ausgelegt werden. Diese erfolgte zwischen dem 22. Dezember und dem 5. Januar, was der BUND Stadt und Kreis Viersen kritisierte, denn die Gemeinde hatte zwischen den Feiertagen geschlossen.

„Aufgrund der massiven Einschränkung des Rechtes der Bürger einer öffentlichen Einsichtnahme von Genehmigungsunterlagen (hier die Errichtung von zwei Windkraftanlagen in Niederkrüchten-Dam) durch die Gemeinde Niederkrüchten und den Kreis Viersen, legt der BUND Stadt und Kreis Viersen Beschwerde ein und fordert die Neuansetzung der öffentlichen Offenlegung zu einem Zeitpunkt und an einem Ort in Niederkrüchten, an dem diese Unterlagen ohne Schwierigkeiten für alle Bürger zugänglich gemacht werden“, so die BUND-Vorsitzende Almut Grytzmann-Meister. „Diese gesamte Vorgehensweise der Gemeinde Niederkrüchten, inklusive dem Umweltamt des Kreises Viersen, ist in ihrer Terminierung und Durchführung nicht nur eklatant bürger-unfreundlich, sie verstößt unseres Erachtens auch gegen die Gemeindeordnung NRW, wonach für Einsichtnahmen angegebene Zeiten nicht nur theoretisch, sondern auch de facto einzuhalten und vollumfänglich zu gewährleisten sind.“

Nach einer Beschwerde an die Bezirksregierung Düsseldorf liegen die Pläne nun erneut bis zum 2. Februar 2024 aus. Eine Anweisung der Bezirksregierung gebe es zwar nicht, man habe aber auf die Kritik reagiert, informierte die Kreisverwaltung. Dass überhaupt gebaut werden darf wurde erst im Mai 2023 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. (cs)

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