NGG will Krisenschutz für Beschäftigte im Kreis Viersen

Mehr Schutz für Beschäftigte im Kreis Viersen in Krisenzeiten: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat eine bessere finanzielle Absicherung für Mitarbeiter gefordert, deren Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen in Kurzarbeit gehen muss. Wer nicht mehr voll arbeiten könne und in Kurzarbeit rutsche, müsse, so die NGG Krefeld-Neuss, wenigstens ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau bekommen.

Kreis Viersen – „Mit einem Mindest-Kurzarbeitergeld soll verhindert werden, dass Menschen, die von Kurzarbeit betroffen sind, in Armut abrutschen“, sagt Claudia Hempel von der NGG-Region Krefeld-Neuss. Genau das sei nämlich vielen Menschen während der Corona-Pandemie passiert und dürfe sich nicht wiederholen, so die NGG-Geschäftsführerin.

„Auch im Kreis Viersen bescherte die Pandemie vielen Beschäftigten – insbesondere in der Gastronomie – statt des regulären Einkommens vom Job ein deutlich schmaleres Portemonnaie durch Kurzarbeit. Gerade bei denen, die ohnehin niedrige Löhne bekommen und mit ihrem Einkommen auch sonst nur knapp über die Runden kommen, hat das geringere Kurzarbeitergeld hinten und vorne nicht gereicht. Die finanzielle Situation war für viele Beschäftigte dramatisch“, so Claudia Hempel. Um das künftig zu verhindern, sei beim Kurzarbeitergeld eine Haltelinie nach unten dringend notwendig. „Deswegen muss ein Mindest-Kurzarbeitergeld eingeführt werden – und zwar auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns“, so die Gewerkschafterin.

Das Mindest-Kurzarbeitergeld wird Thema auf dem Gewerkschaftstag der NGG Nordrhein-Westfalen an diesem Freitag und Samstag sein. An der Landesbezirkskonferenz werden auch Delegierte aus der Region teilnehmen. „Von dem ‚Gipfel für Ernährung und Arbeit‘ werden wichtige Impulse auch für die Beschäftigten im Gastgewerbe, in den Bäckereien und Fleischereien und in der Lebensmittelindustrie im Kreis Viersen ausgehen“, so die Erwartung von Claudia Hempel. Ob mehr Schutz für Beschäftigte in Krisenzeiten, mehr Sicherheit im Job oder mehr faire Tariflöhne – es gehe um gute Arbeitsbedingungen für die Menschen in den Gastro- und Ernährungsbranchen unmittelbar vor Ort. (opm)