Die EU arbeitet an einer umfassenden Digitalisierung des zwischenstaatlichen Datenaustauschs zwischen Justizbehörden. Die Justiz Nordrhein-Westfalen war an der Erarbeitung der technischen und organisatorischen Grundlagen international führend beteiligt.
NRW – Sie stellt ihre Expertise nunmehr in Form einer Koordinierungsstelle dauerhaft dem Bund und den Ländern zur Verfügung, um die umfassenden EU-rechtlichen Anforderungen zeitgerecht umzusetzen.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Ich freue mich, dass Nordrhein-Westfalen seine Expertise in Sachen europäischer Justizdigitalisierung nun in den Dienst der deutschen Justiz insgesamt stellt. Mit unserer Erfahrung in Nordrhein-Westfalen wird es gelingen, die europarechtlichen Anforderungen an den digitalen Rechtsverkehr auch in unserem föderalen Justizaufbau zeitgerecht zu erfüllen.“
Die Gerichte und Behörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sollen sich untereinander zukünftig nicht mehr auf dem langwierigen Postweg, sondern effizienter und zugleich sicherer elektronisch austauschen. Dazu bedarf es eines eigenen elektronischen Kommunikationsweges und europaweit einheitlicher, verlässlicher Standards. Zur Erfüllung dieser Anforderung ist in den letzten Jahren unter Federführung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das sogenannte e-CODEX-System entwickelt und durch eine eigene EU-Verordnung als Standardlösung etabliert worden. Zugleich wird der weitere Betrieb dieser Lösung verstetigt und zu diesem Zweck der EU-Agentur eu-LISA übergeben.
Auf dieser Grundlage plant die EU nunmehr die zügige verbindliche Schaffung digitaler Kommunikationswege in Bezug auf verschiedenste zwischenstaatliche Verfahren. Um dieser Herausforderung trotz des – durch den föderalen Justizaufbau bedingten – hohen Abstimmungsbedarfs auf nationaler Ebene erfolgreich begegnen zu können, haben Bund und Länder beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eine gemeinsam finanzierte Koordinierungsstelle eingerichtet. Damit ist die organisatorische Voraussetzung dafür geschaffen, dass Nordrhein-Westfalen seine über Jahre gewonnene Expertise für das Justizwesen Bund und Ländern dauerhaft zur Verfügung stellen kann. Mit der Digitalisierung der grenzüberschreitenden Verfahren wird ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, den europäischen Rechtsraum zu stärken und die Rechtsverfolgung europaweit effektiver zu machen. (opm)