Der Schulausschuss hat in dieser Woche den aktuellen Sachverhalt zur Zukunft des Schulstandortes der aktuellen PRIMUS-Schule zur Kenntnis genommen.
Viersen-Dülken – Ende des vergangenen Jahres hat ein gemeinsames Gespräch mit den Schulleitungen der beiden Grundschulen in Dülken unter Beteiligung der unteren Schulaufsicht beim Kreis Viersen stattgefunden. Ziel des Gesprächs war einerseits ein grundsätzlicher Austausch zur Primarsituation in Dülken unter der Voraussetzung einer auslaufenden PRIMUS-Schule. Andererseits wurden den Schulleitungen und der Schulaufsicht verschiedene alternative schulorganisatorische Maßnahmen zur Deckung des Schulplatzbedarfs ohne Neugründung einer Grundschule vorgestellt und diese um eine erste Einschätzung gebeten.
Unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Abstimmung mit der Bezirksregierung, den
Ersteinschätzungen der unteren Schulaufsicht sowie der beiden Dülkener Grundschulleitungen,
stellt sich die Sach- und Rechtslage zu den unterschiedlichen Fragestellungen wie folgt dar:
Handlungsoption A: Neugründung einer Nachfolgegrundschule
Nach Vorgabe der Bezirksregierung – im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Bildung – lebt die KGS Kreuzherrenschule mit Ablauf des 31.07.2024 nicht, wie im Bescheid zur Gründung der PRIMUS-Schule und zur Auflösung der Kreuzherrenschule formuliert, mit Ablauf des 31.07.2024 wieder auf, vielmehr ist eine neue Schule mit allen rechtlichen Erfordernissen und Anforderungen zu gründen. Die Verwaltung sieht es kritisch, dass eine neu zu errichtende Grundschule im ersten Jahr 50 Anmeldungen erhalten muss.
Handlungsoption B: Neugründung einer Nachfolgegrundschule mit begleitenden schulorganisatorische Maßnahmen
Konkret gemeint ist in diesem Fall an den bestehenden Grundschulen in Dülken die Begrenzung der Klassengröße nach § 46 III SchulG. Die Vorschrift ermöglicht es dem Schulträger, nicht nur die Höchstzahl der an den jeweiligen Schulen zu bildenden Eingangsklassen und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte festzulegen. Darüber hinaus kann der Schulträger die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Die drei vorgenannten Gründe gelten unabhängig voneinander. Die Vorschriften zu den Klassengrößen bleiben unberührt.
Seitens der Verwaltung wird in Betracht gezogen, die Möglichkeiten des § 46 III SchulG als begleitende schulorganisatorischen Maßnahme zu prüfen. Dadurch würde den baulichen Begebenheiten an den beiden bestehenden Grundschulen Rechnung getragen. Die Klassenstärken würden sich erheblich verkleinern und es würde eine ausgewogenere Auslastung aller Grundschulen in Dülken erreicht. Von einer solchen Maßnahme würden alle SuS in Dülken profitieren.
Eine weitere begleitende schulorganisatorische Maßnahme könnte darin bestehen, die Zügigkeit der KGS Paul-Weyers-Schule um einen Zug auf dann 2+1 Züge zu reduzieren. Dadurch würde der baulichen Situation am Hauptstandort weitestgehend Rechnung getragen und auch der OGS-Ausbau ließe sich mit kleineren Maßnahmen im Bestand abbilden. Eine solche Maßnahme wäre im Zusammenhang mit der Neugründung einer Schule zum Schuljahr 2024/25 wahrscheinlich sogar zwingend notwendig, um die erforderlichen Anmeldezahlen für die neue Schule zu erreichen. Im Zusammenhang mit einer mindestens zweizügigen Dependance Lösung an der GGS Dülken am Standort der PRIMUS-Schule wäre diese Möglichkeit optional und könnte bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt noch erwogen werden. Die sich aus einer solchen Maßnahme ergebenden räumlichen Bedarfe könnten problemlos am Standort der bisherigen PRIMUS-Schule abgebildet werden.
Handlungsoption C: Realisierung des erforderlichen Schulkapazitäten an einer bestehenden Dülkener Grundschule
Im Rahmen der Schulträgerberatung wurde die Alternative zur Bildung eines Teilstandortes am Standort der bisherigen PRIMUS-Schule und einer dann 5-zügigen GGS Dülken mit der die Bezirksregierung diskutiert, ohne dass während der Schulträgerberatung oder im Protokoll in diesem Zusammenhang eine abschließende Aussage zur Genehmigungsfähigkeit getroffen wurde.
Aus Sicht der Verwaltung macht mit Blick auf die bestehende Struktur der Bestandsschulen nur an der GGS Dülken die Ausprägung eines Teilstandortes Sinn. Hauptgrund hierfür ist, dass die KGS Paul-Weyers-Schule bereits heute 4-zügig an zwei Standorten ist. Die Schulleitung hat in diesem Gespräch auf die Herausforderungen hingewiesen, die mit einem solch großen Grundschulsystem – verteilt auf zwei Standorte – verbunden wären.
Bei allen Überlegungen zur Nachfolgesituation der PRIMUS-Schule ist dem angestrebten Bürgerbegehren „PRIMUS ist Zukunft“ Rechnung zu tragen. Zwischenzeitlich liegt eine überarbeitete Fassung des Bürgerbegehrens zur Prüfung vor, über dessen Zulässigkeit der Rat noch zu entscheiden hat. Die aktuelle Sitzungsvorlage sieht allerdings die Zulässigkeit vor. Sollte das Bürgerbegehren bzw. ein Bürgerentscheid erfolgreich sein, würde die PRIMUS-Schule ganz normal am Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2024/25 nach den Sommerferien 2023 teilnehmen.
Das weitere Verfahren hängt weitestgehend nur inhaltlich von dem noch zu treffenden Beschluss ab, wie die Nachfolge der PRIMUS-Schule geregelt werden soll. (opm/Auszug Tagesordnung Stadt Viersen)