Das Ministerium für Schule und Bildung hat weitere Vorkehrungen für die reibungslose Umsetzung der Rückkehr zu G9 getroffen.
NRW – In allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen wurde mindestens ein Bündelungsgymnasium bestimmt, das im Schuljahr 2023/2024 Schülerinnen und Schüler in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe aufnehmen und in den Folgejahren zum Abitur führen kann. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hat mit ihrer Leitentscheidung für G9 einen jahrelangen Streit um die Schulzeitverkürzung befriedet. Die Rückkehr zu G9 ist eine Erfolgsgeschichte und damit das so bleibt, werden wir die Gymnasien und ihre Schülerinnen und Schüler weiter eng begleiten. Die Bündelungsgymnasien werden einen wichtigen Beitrag zur Sicherung individueller Bildungswege leisten. Die Landesregierung sorgt auch für Schülerinnen und Schüler an der Schnittstelle zwischen G8 und G9 vor.“
Infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 wird es an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen Oberstufe keine Einführungsphase (und somit in den beiden darauffolgenden Schuljahren keine Qualifikationsphase 1 bzw. Qualifikationsphase 2) geben. Die Schülerinnen und Schüler des ersten G9-Jahrgangs werden in diesem Schuljahr erstmals ein zusätzliches Schuljahr in der Sekundarstufe I (Klasse 10) absolvieren, sodass einmalig kein Jahrgang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nachrückt. Gleichwohl wird es aber Wiederholerinnen und Wiederholer des letzten G8-Jahrgangs sowie Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulformen geben, die in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten. Zur Abdeckung dieses Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen werden in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes sogenannte Bündelungsgymnasien außerplanmäßig eine entsprechende Jahrgangsstufe einrichten. Damit erhalten diese Schülergruppen die Möglichkeit, ihre Schullaufbahn am Gymnasium fortzusetzen.
Eine Liste aller achtzig landesweit ausgewählten Bündelungsgymnasien ist im Bildungsportal hier abrufbar. Bei den hier ausgewiesenen Bündelungsgymnasien handelt es sich um Schulen, die von den für die Schulentwicklungsplanung zuständigen öffentlichen Schulträgern mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht benannt wurden. Je nach Entwicklung der tatsächlichen Schülerzahlen kann das Angebot vor Ort angepasst werden. Des Weiteren wird ermöglicht, dass private Ersatzschulträger das Angebot des öffentlichen Bereichs durch zusätzliche Jahrgangsstufen in deren Gymnasien ergänzen können.
Domkapitular Dr. Antonius Hamers und Oberkirchenrat Rüdiger Schuch erklären: „Wir freuen uns, dass das Ministerium für Schule und Bildung es den kirchlichen Gymnasien in gewohnt guter Zusammenarbeit ermöglicht hat, bei den Bündelungsgymnasien ergänzend zu den öffentlichen Angeboten ein kirchliches Angebot zu machen. Da, wo es pädagogisch sinnvoll ist, nehmen wir diese Aufgabe gerne an.“ Auch der Privatschulverband unterstützt das Vorgehen der Landesregierung: „Wir schließen uns den kirchlichen Trägern an. Auch die privaten Schulträger werden diese zeitlich begrenzte Aufgabe gerne mit übernehmen“, so Petra Witt, Vorstandsvorsitzende des Verbands Deutscher Privatschulen NRW e.V.
Neben dem Besuch eines Bündelungsgymnasiums stehen den Schülerinnen und Schülern durchgehend auch weitere Wege zum Abitur offen, wie beispielsweise der Wechsel in die gymnasiale Oberstufe von Gesamtschulen oder der Wechsel an Berufliche Gymnasien (an Berufskollegs).
Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mein Dank richtet sich vor allem an die Bündelungsgymnasien für ihr großes Engagement. Wir geben den Gymnasien und damit auch den anderen weiterführenden Schulformen in Nordrhein-Westfalen frühzeitig Planungssicherheit. Lehrerinnen und Lehrer haben nun die Möglichkeit, ihre Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu beraten, damit sie eine fundierte Schullaufbahnentscheidung treffen können.“ (opm)