So geht es weiter an der Dülkener PRIMUS-Schule

Mit dem Auslaufen der PRIMUS-Schule und dem Ausbau der GGS Dülken gab die Verwaltung nun einen aktuellen Sachstandsbericht zur Schulsituation vor dem Schulausschuss.

Viersen-Dülken – Am 21.06.2022 beschloss der Rat der Stadt Viersen auf Grundlage einer externen Schulentwicklungsplanung und der Entwicklungen des Schulversuchs PRIMUS in Viersen selbst, die vom Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig ermöglichte Verlängerungsoption um drei weitere Schuljahre nicht in Anspruch zu nehmen, sondern den Schulversuch wie ursprünglich genehmigt durchzuführen – und somit ab dem Schuljahr 2024/2025 keine Schulneulinge mehr an der PRIMUS-Schule aufzunehmen.

Gleichzeitig wurde die im Genehmigungsbescheid verfügte Fortführung der aufgelösten KGS Kreuzherrenschule beschlossen und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren für das Auslaufen der PRIMUS-Schule mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Ministerium für Schule und Bildung sowie die weiteren erforderlichen Maßnahmen und Beschlüsse vorzubereiten Mit Schreiben vom 16.06.2022 stellten die Fraktionen von CDU, SPD und FDP einen Antrag zur weiteren Schulentwicklung im Primarschulbereich im Stadtteil Dülken. Der Schulausschuss beauftragte die Verwaltung am 08.09.2022, sich sachlich und fachlich mit dem Antrag zu beschäftigen. Mit Schreiben vom 01.07.2022 informierte die Verwaltung die Bezirksregierung Düsseldorf über die Nicht-Inanspruchnahme der Verlängerung des Schulversuchs und bat um Klärung diverser Fragen bzgl. des Auslaufens der PRIMUS-Schule bzw. des Wiederauflebens der Nachfolgegrundschule.

Nach einer Zwischennachricht bot das zuständige Dezernat 48 der Bezirksregierung dann Ende September der Verwaltung einen Beratungstermin für den 21.10.2022 an. Darin vertrat die Schulaufsicht die Ansicht, dass die KGS Kreuzherrenschule, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht ohne Weiteres wiederaufleben könne, sondern dass eine neue Grundschule unter Einhaltung aller formaler Vorgaben gegründet werden müsse. Alternativ wäre auch eine Teilstandortlösung genehmigungsfähig. Die Verwaltung informierte die schulpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen in einem Obleutegespräch am 01.12.2022 über die neue Sachlage und skizzierte mehrere Alternativoptionen, die im Schulausschuss am 24.01.2023 erstmalig konkret vorgestellt wurden. In der Folge wurden weitere offene Fragestellungen sowohl mit den Schulaufsichten als auch in enger Abstimmung mit den Schulen der Primarstufe in Dülken besprochen.

Am 16.05.2023 beschloss der Rat, vorbehaltlich des Bürgerentscheides zur PRIMUS-Schule, die Bildung eines zweizügigen Teilstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Dülken am Schulstandort Kettelerstraße mit Wirkung zum 01.08.2024. Die Verwaltung beantragte die Genehmigung am 06.06.2023. Am 11.07.2023 erhielt die Schulverwaltung die Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf vorbehaltlich des Ausgangs des Bürgerentscheids. In der Ratssitzung am 22.08.2023 wurde das Ergebnis des Bürgerentscheids formell festgestellt. Das für die Verlängerung des Schulversuchs PRIMUS-Schule notwendige Quorum von 15 % aller Stimmberechtigten wurde deutlich unterschritten. Der Bürgerentscheid hatte somit keinen Erfolg (vgl. 2023/3771/FB 10/III). Somit waren die finalen Rahmenbedingungen für den Dülkener Primarbereich endgültig geklärt.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 wächst ein 2-zügiger Teilstandort der GGS Dülken an der Kettelerstraße auf. In den Sitzungen des Schulausschusses am 14.09.2023 und 23.11.2023 hat die Verwaltung jeweils mündlich über den aktuellen Sachstand bezüglich des Konzeptes für die gemeinsame Nutzung des Schulstandortes Kettelerstraße durch die Gemeinschaftsgrundschule Dülken und die PRIMUSSchule berichtet, das die Schulleitungen, die beiden Schulaufsichten sowie der Schulträger erarbeitet und abgestimmt haben.

So ist der aktuelle Stand:
1. Stundentafel: An der PRIMUS-Schule beginnt der Unterricht um 8.15 Uhr. Ab 8.00 Uhr können die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des „Offenen Anfangs“ schon in die Klassen. Am Hauptstandort der GGS Dülken beginnt der reguläre Schulunterricht bereits um 8.00 Uhr. Es wurde vereinbart, dass ein gemeinsamer Unterrichtsbeginn um 8.15 Uhr bei Anwendung einer gemeinsamen Stundentafel sinnvoll ist. Andernfalls hätten unterschiedliche Unterrichts- und Pausenzeiten sowie zusätzliche Zeiten, in denen der Schulgong ertönt, ggf. für Unruhe und Unklarheiten gesorgt. Eine voneinander abweichende Stundentafel hätte darüber hinaus die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten erschwert, da es hier zu temporären Nutzungsüberscheidungen gekommen wäre.

2. Raumkonzept: An die GGS Dülken werden ab dem Schuljahr 2024/25 bis zum Schuljahr 2027/28 jährlich jeweils zwei Klassenräume übergeben. Die Klassen für die Jahrgänge 1 und 2 befinden sich im Erdgeschoss mit Anbindung an den hinteren kleinen Schulhof.
• Für die individuelle Förderung wurde bereits ein Förderraum festgelegt, den beide Schulen nach Absprache gleichermaßen nutzen.
• Ab dem Schuljahr 25/26 wird ein Büroraum an die GGS Dülken übergeben.
• Die Räume der OGS stehen im Vormittagsbereich zur Schulnutzung zur Verfügung.
• Turnhalle, Musikraum werden gemeinsam genutzt. Die Uhrzeiten für die Unterrichtsräume werden über den Stundenplan der PRIMUS-Schule ermittelt. Hierbei werden die besonderen Bedürfnisse der Primarstufe beachtet.
• Besprechungsraum und Lehrerzimmer werden von beiden Schulen gemeinsam genutzt.
• Alle weiteren Fachräume können nach vorheriger Absprache genutzt werden.

Weitere räumliche Veränderungen werden in einem jährlichen Gespräch zwischen den beiden Schulleitungen und den zuständigen Schulaufsichten geplant und mit dem Schulträger abgestimmt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die aktuell vorhandenen Raumkapazitäten für beide Schulen ausreichend sind.

3. Schulhofnutzung/-aufsicht: Das Schulrecht sieht bei gemeinsamer Nutzung von Einrichtungen durch mehrere Schulen gem. der VV zu § 57 Abs. 1 SchulG den Grundsatz vor, dass durch geregelte gemeinsame Aufsicht pädagogisch nicht wünschenswerte räumliche Abgrenzungen der Schüler*innen vermieden werden können. Dies kann am Standort Kettelerstraße sowohl für den hinteren kleinen Schulhof für die jüngeren Jahrgänge als auch für den großen Schulhof (ggf. ab Klasse 3) so erfolgen.

4. Klassenleitung: Als Klassenlehrerinnen für den Jahrgang 1 des Schuljahres 2024/2025 fungieren an dem Teilstandort der GGS Dülken die stellvertretende Schulleiterin sowie eine weitere Kollegin, die bereits jetzt schon an der GGS Dülken unterrichtet.

5. OGS Betrieb: Es wird eine Gemeinschafts-OGS (GOGS) gebildet, in welcher die Schülerinnen und Schüler der GGS Dülken und der PRIMUS-Schule gemeinsam betreut werden. Die Leitung obliegt der aktuellen OGS-Leitung der PRIMUS-Schule. Analog zu den anderen Viersener Schulen der Primarstufe mit zwei Schulstandorten bleibt die GOGS Kettelerstraße organisatorisch und konzeptionell autark vom Hauptstandort an der Dammstraße. Ein gegenseitiger Austausch und das Unterstützen untereinander sind selbstverständlich.

Die GOGS an der Kettelerstraße wird als erste OGS in Viersen auch eine Randzeitenbetreuung für bis zu 20 % aller angemeldeten Kinder für beide Schulen anbieten. Die Randzeitenbetreuung umfasst zunächst die Zeiten morgens von 7.30 bis 8.15 Uhr. Da hiermit eine konkrete Personalplanung verbunden ist, wird es notwendig sein, die Kinder zum Schuljahresbeginn für die Randzeitenbetreuung anzumelden. Um die Bedarfe im Nachmittagsbereich zu eruieren, wird es im Laufe des ersten Schulhalbjahres 2024/2025 einer Befragung der Eltern geben, sodass bei entsprechender Rückmeldung eine Umsetzung von Betreuungszeiten nach 16.30 Uhr ermöglicht werden könnte.
Da die Randzeitenbetreuung am Schulstandort Kettelerstraße erstmalig erprobt werden soll, werden zunächst keine Zusatzbeiträge fällig. Da die PRIMUS-Schule das Konzept des „Offenen Anfangs“ im Klassenraum gerne fortführen möchte, werden die Kinder der PRIMUSSchule, die eine Randzeitenbetreuung in Anspruch nehmen, um 08.00 Uhr in den Klassenraum wechseln. Zusätzlich wird – anders als bislang – bei Bedarf das alternative 8-1 Betreuungsangebot am Standort angeboten. Hierbei werden Kinder bis zum Ende der sechsten Stunde, in diesem Fall 13.30 Uhr, ohne Teilnahme an der Mittagsverpflegung betreut.

6. Schulsozialarbeit: Die städtische Schulsozialarbeiterin, die bereits an der PRIMUS-Schule tätig ist und sich primär um die Jahrgänge 1 bis 4 kümmert, wird dies schulübergreifend auch weiterhin tun.

7. IT-Anbindung bzw. -Ausstattung: Der Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Dülken wird an das pädagogische Netz des Hauptstandortes angebunden. Die Klassen werden analog zum Hauptstandort mit digitalen Tafeln und I-Pads ausgestattet.

8. Familiengrundschulzentrum: Die Etablierung eines Familiengrundschulzentrums ist ohne zusätzliches Personal nicht umsetzbar. Es wird diesbezüglich auf die Vorlage 2024/3995/FB 50/II hinsichtlich einer Grundsatzentscheidung zum Thema Familiengrundschulzentrum verwiesen. Beide Schulen kooperieren davon unbenommen aber weiterhin mit externen Partnern.

9. Verwaltung / Sekretariat: Die Verwaltung des Teilstandortes der GGS Dülken erfolgt bis auf Weiteres am Hauptstandort an der Dammstraße, so dass die Schule auf die erprobten Verwaltungsabläufe und die bewährten (digitalen) Kommunikationswege zurückgreifen kann. (opm/Vorlage Stadt Viersen)

Foto: Rheinischer Spiegel