Zum 1. April 2022 wird in den nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzbehörden eine umfassende Struktur- und Organisationsreform in Kraft gesetzt. Für die Umsetzung des Arbeitsschutzes sind in Nordrhein-Westfalen primär die Bezirksregierungen zuständig.
NRW – Dort wird mit der Reform ein zusätzliches Dezernat geschaffen, sodass nunmehr drei statt bisher nur zwei Dezernate für die Umsetzung des Arbeitsschutzes zuständig sind. Gleichzeitig wird die Bedeutung des Arbeitsschutzes in den Entscheidungswegen innerhalb der Bezirksregierungen gestärkt. Eine wesentliche Stärkung erfolgt zudem durch die Schaffung von 100 zusätzlichen Planstellen (bisher 593, jetzt 693) für Aufsichtsbeamtinnen und -beamte alleine im Jahr 2022 und 15 zusätzliche Verwaltungsstellen.
Mit diesen zusätzlichen Stellen können die neuen Aufsichtsbeamtinnen und -beamten – die bereits ihre spezielle Qualifizierung zu Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und –beamte begonnen haben – fest eingestellt werden. Zur Stärkung des operativen Arbeitsschutzes in den Betrieben übernimmt auch das bisherige Landesinstitut für Arbeitsgestaltung künftig verstärkt koordinierende und landeszentrale Aufgaben im Vollzug und unterstützt die örtlichen Behörden bei speziellen Fachthemen. Hierzu wird es zum Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung weiterentwickelt.
Zu der Strukturreform erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Gerade die Pandemie hat nochmal massiv verdeutlicht, wie wichtig gesunde und sichere Arbeitsplätze für die Beschäftigten und auch die Unternehmen sind. Dem nordrhein-westfälischen Arbeitsschutz kommt dabei eine wesentliche Rolle zu. Die Beschäftigten dort haben mit rund 70.000 pandemiebezogenen Besichtigungen seit Pandemiebeginn mit dem Fokus Pandemieüberwachung in den Betrieben einen großen Beitrag geleistet, damit unsere Wirtschaftsbetriebe gut durch die Pandemie gekommen sind. Eine Stärkung des Arbeitsschutzes liegt mir schon lange am Herzen, gerade weil wir in verschiedenen Branchen und Bereichen durch gezielte Schwerpunktaktionen feststellen mussten, dass gesunde und sichere Arbeitsbedingungen leider keine Selbstverständlichkeit sind. Ich möchte betonen, dass es sehr viele Betriebe gibt, die sich gut um ihre Beschäftigten kümmern, aber für prekäre und gefährliche Arbeitsbedingungen darf in unserem Land kein Platz sein.
Es dürfte mittlerweile jeder wissen, dass ich da eine Nulltoleranz habe. In der Pandemie haben wir daher mit dem Arbeitsschutz sehr konsequent die Präsenz in den Betrieben verstärkt. Und auch in Zukunft ist es mir ein besonderes Anliegen, dass der Arbeitsschutz weiter gestärkt wird und mit einer fachlich breit aufgestellten Kompetenz vor Ort an den Arbeitsplätzen und weniger am Schreibtisch ist. Deshalb stellen wir die Arbeitsschutzverwaltung jetzt schlagkräftiger auf und verstärken sie auch personell allein in diesem Jahr um mehr als 15 Prozent. Zudem steigern wir mit einer Zentralisierung von Spezialaufgaben und Spezialwissen sowie mit einer verstärkten Digitalisierung die Effizienz und schaffen so Freiräume für konsequente Aufsicht und Beratung vor Ort.“
Die Strukturreform erfolgt auch anlässlich des im letzten Jahr in Kraft getretenen Arbeitsschutzkontrollgesetzes. Auf Grundlage einer Bund-Länder-Abstimmung, an der die Landesregierung intensiv mitgewirkt hat, ist im Gesetz festgeschrieben worden, dass ab dem Jahr 2026 mindestens fünf Prozent aller Betriebe pro Jahr kontrolliert werden sollen. Dafür werden mit der jetzt in Kraft gesetzten Reform frühzeitig die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. (opm)