Trump wurde wegen sexuellem Missbrauch verurteilt

Der Ex-US-Präsident Donald Trump war während seiner Amtszeit sicherlich nicht bei jedem Amerikaner beliebt und auch weltweit sorgte er regelmäßig für Schlagzeilen. Seine sicher eher fragwürdigen Machenschaften haben für Aufsehen gesorgt und da war es nicht erstaunlich, dass er als Präsident im Jahr 2020 abgewählt wurde.

Nachrichten – Während seiner Präsidentschaft wurde Trump zweimal vom Präsidentenhaus angeklagt und stand immer wieder im Visier der Justiz. Er wurde jedoch vom Senat immer wieder frei gesprochen. Dennoch sorgte er stets aufs Neue für Aufsehen.

Trump stand im Zusammenhang mit der Anstiftung eines Umsturzversuchs, aber er ließ noch mit mehr Taten von sich reden, denn er veranlasste die Erhöhung der Grenzmauer zu Mexiko. Zahlreiche Flüchtlinge starben oder verletzten sich beim Versuch diese dennoch zu überwinden. Eine der umstrittensten Maßnahmen von Trump war sicherlich der Erlass der Einreisebeschränkungen für Bürger bestimmter muslimischer Mehrheitsländer.

Im Rahmen der sogenannten „Null-Toleranz-Politik“ wurden Kinder von ihren Eltern getrennt, wenn diese die Grenze illegal überquerten. Diese Maßnahme wurde nicht nur in den USA stark kritisiert, sondern auch international. Des Weiteren wollte die Trump-Regierung den Austritt der USA aus dem Pariser Abkommen zur Bekämpfung des Klimawandels durchsetzen. Umweltschützer und andere zahlreiche andere Länder kritisierten diese Ankündigung.

Donald Trump hat zudem eine lange Geschichte im Bereich des Glücksspiels. Er war sowohl als Casinobetreiber als auch als Befürworter von Glücksspielen bekannt. In den 80er und 90er Jahren besaß er mehrere Casinos. Obwohl Trump persönlich vom Casinogeschäft zurückgetreten ist, befürwortet er neue Casinos und bietet diesen auch seine Unterstützung an.

Immer wieder konnte Trump seinen Kopf aus der Schlinge ziehen, doch jetzt, einige Jahre nach seiner Amtszeit kam es zu Missbrauchsvorwürfen. Der Ex-Präsident wurde angeklagt und das Urteil hieß „Schuldig, wegen sexuellen Missbrauchs“. Mit dieser Urteilsverkündung hatte Trump sicherlich nicht gerechnet.

Foto: geralt/Pixabay

Was wurde dem Ex-US-Präsidenten Donald Trump vorgeworfen?

Es gab mehrere Vorwürfe des sexuellen Fehlverhaltens gegen Donald Trump. Während des Präsidentschaftswahlkampfs 2016 berichtete eine Reihe von Frauen öffentlich über angebliche sexuelle Übergriffe oder Belästigungen durch Trump. Zu den bekanntesten Fällen gehören:

Die Aufzeichnung des sogenannten „Access Hollywood“-Videos: Im Jahr 2005 wurde ein Video veröffentlicht, in dem Trump in vulgärer Weise über Frauen spricht und angibt, dass er sich aufgrund seines Prominentenstatus gegenüber Frauen sexuell übergriffig verhalten könne.

  • Jessica Leeds: Im Jahr 2016 berichtete Jessica Leeds, dass Trump sie in den 1980er Jahren während eines Fluges sexuell belästigt habe. Sie gab an, dass er sie begrapscht und versucht habe, seine Hand unter ihren Rock zu schieben.
  • Rachel Crooks: Crooks behauptete, dass Trump sie im Jahr 2005 in einem Aufzug des Trump Tower unerwartet geküsst habe, während sie gemeinsam auf dem Weg zur Arbeit waren.
  • Summer Zervos: Eine ehemalige Kandidatin der Reality-TV-Show „The Apprentice“ beschuldigte Trump im Jahr 2016 sexueller Belästigung während ihrer Zeit in der Sendung.

Zuletzt wurde Trump verurteilt, weil er die Schriftstellerin E. Jean Carroll in den 90er Jahren missbraucht haben soll. Es wurde zudem davon gesprochen, dass er die Dame im Nachhinein verspottet haben soll. Im Missbrauchsverfahren gegen Trump wurde dieser für schuldig befunden und die Klägerin E. Jean Carroll soll eine Entschädigung von fünf Millionen US-Dollar erhalten.

Der Vorwurf gegen Trump hieß, dass er Carroll in den 90er Jahren in einem Nobelkaufhaus in New York versucht haben soll zu vergewaltigen. Sie habe mit ihm geflirtet und er habe sie dann in eine Umkleidekabine gelockt, dort soll es dann zu Übergriffen gekommen sein. Sie konnte sich jedoch von ihm losreißen und flüchten.

Carroll hatte ihn damals nicht angezeigt, aber viele Jahre später ist sie dann doch mit dieser Tat an die Öffentlichkeit gegangen. Trump saß zu dieser Zeit noch im „Weißen Haus“ und machte sich über sie lächerlich. Er bezeichnete sie als Betrügerin und war der Meinung, dass sie lediglich seinen Status ausnützen möchte. Während der Gerichtsverhandlung kamen die Geschworenen zu dem Entschluss, dass eine Vergewaltigung nicht bewiesen werden könne, aber sie waren davon überzeugt, dass es zu einem Missbrauch gekommen war.

Trump wurde jedoch nicht nur zu den Missbrauchsvorwürfen verurteilt, sondern muss jetzt zusätzlich 2,7 Millionen US-Doller zahlen, da er sich über Carroll in den sozialen Medien verleumderisch geäußert hatte. Das war jedoch noch nicht alles, denn es kommt noch ein Strafschadenersatz in Höhe von 280000 US-Dollar auf Trump zu.

Wie äußert sich Trump zu dem Urteil?

Immerhin kam es zu keinem Haftbefehl, was Trump angeht, aber dennoch ist der Ex-US-Präsident von dem Urteil alles andere als erfreut. Er spricht von einem Betrug und dass er das Urteil keinesfalls so hinnehmen würde. Er ist der Meinung, dass dieses Urteil eine Schande für die USA sei und dass er gegen das Urteil Berufung einlegen würde. Sollte es tatsächlich zu einer solchen kommen, dann wird ein höheres Gericht mit dem Fall beauftragt. Der Fall würde wieder neu aufgerollt werden und es wird zu einer erneuten Überprüfung kommen. Wie aber wäre die Vorgehensweise, wenn Trumps Anwälte tatsächlich Berufung einlegen würden.

Trump müsste bei dem zuständigen Berufungsgericht eine schriftliche Berufungserklärung einreichen. In dieser Erklärung müssten die Gründe für die Berufung dargelegt und argumentiert werden. Es muss angegeben werden, warum das Urteil aus seiner Sicht fehlerhaft gewesen sei oder ob dieses Urteil gegen geltendes Recht verstößt. Das Berufungsgericht überprüft sämtliche Aussagen von Trump und hört sich eventuell mündlich Argumente der Parteien an. Die Berufungsrichter werden das bereits gefällte Urteil noch einmal überprüfen und entweder diesem zustimmen oder das Urteil abändern. Sie haben sogar die Möglichkeit das Urteil aufzuheben. Ein solches Berufungsverfahren kann jedoch ausgesprochen komplex sein und eine Entscheidung viel Zeit in Anspruch nehmen. (opm)

Quellen: https://www.nzz.ch/international/trump-zwischen-politik-pleite-und-prozessen-ein-ueberblick-ld.1627342

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/trump-grenzmauer-mexiko-krankenhaus-kosten-100.html#:~:text=2019%20hat%20Ex-US-Präsident,eines%20der%20wichtigsten%20Versprechen%20Trumps

https://www.telepolis.de/features/Schuldig-Donald-Trump-wegen-sexuellen-Missbrauchs-verurteilt-8993834.html