EU-Kommission durfte milliardenschwere Hilfen für Lufthansa nicht genehmigen

Die Fluggesellschaft Lufthansa hatte während der Pandemie mit zahlreichen Verlusten zu kämpfen. Das Unternehmen geriet in eine finanzielle Zwangslage. Für den Bund war klar, dass er mit einer finanziellen Unterstützung einspringen müsse. Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen und nun musste das Gericht der EU feststellen, dass diese Hilfen gar nicht hätten genehmigt werden dürfen.

Nachrichten/Service – Es ist die Rede davon, dass die Brüsseler Behörden Beurteilungsfehler begangen haben sollen. Zu dem Auslöser dieser Untersuchung kam es, weil die Konkurrenten der Lufthansa, Ryanair und Condor Klage erhoben hatten. Warum aber benötigte die Lufthansa überhaupt eine finanzielle Unterstützung? Die Reisebeschränkungen, die während der Pandemie eingeführt wurden, machten es der Fluggesellschaft nicht besonders einfach. In dem Konzern waren etwa 150.000 Beschäftigte tätig und hiervon sollten tausende von Mitarbeitern ihre Arbeit verlieren. Der Bundesregierung wurde schnell klar, dass eine so hohe Anzahl an Arbeitslosen nicht vertretbar sei und unterstütze die Lufthansa mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Dieses Hilfspaket musste jedoch von der EU-Kommission genehmigt werden, was diese auch tat.

Während der Pandemie mussten einige Beschäftigte der Lufthansa stunden- oder wochenweise zuhause bleiben, da wegen der minimalen Auslastung der Fluggesellschaft weniger Arbeitskräfte benötigt wurden. Gerade während dieser Zeit wurden Online Casino Spiele immer beliebter. Dank der Lockerungen der Bundesregierung und neuer Gesetze können jetzt auch Deutsche Bürger regelmäßig an Online Casino Spielen teilnehmen, denn auch 2023 bei Neuecasinos24.com findet man jetzt zahlreiche neue Glücksspielanbieter.

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Wie sahen die Hilfen des Staates für die Lufthansa aus?

Belgien, Deutschland, die Schweiz und Österreich sprachen von insgesamt neun Milliarden Euro, womit sie die Fluggesellschaft unterstützen wollten. Der gesamte Betrag wurde jedoch gar nicht abgerufen. Deutschland unterstützte die Lufthansa mit insgesamt sechs Milliarden Euro, was auch nicht verwunderlich war, da Deutschland das Heimatland der Lufthansa ist. Ein 20-prozentiges Aktienpaket und stille Beteiligungen wurden der Lufthansa ebenfalls zugesagt. Die KfW-Bank vergab zudem einen Kredit über eine Milliarde Euro. Belgien, die Schweiz und Österreich haben sich erst zu einem späteren Zeitpunkt an dem Hilfspaket beteiligt.

In dem Rechtsstreit ging es jedoch nicht um die gesamten neun Milliarden Euro, sondern lediglich um die sechs Milliarden Euro, die Deutschland dem Hilfspaket hinzugegeben hatte. Warum fällt die Entscheidung jetzt jedoch auf die EU-Kommission zurück? Was hat diese mit der Entscheidung des Bundes zu tun? Möchte ein EU-Land eine finanzielle Hilfe vergeben, so ist die EU-Kommission dafür verantwortlich, ob eine solche Hilfe rechtens ist und ob eine solche Beihilfe nicht dem EU-Markt schaden könnte? Ein Hilfspaket muss von der EU-Kommission daher erst genehmigt werden, damit die Gelder zur Auszahlung kommen dürfen. In diesem Fall fand eine solche Genehmigung statt.

Hat die Hilfe vom Staat ein positives Ergebnis erzielt?

Der Fluggesellschaft Lufthansa drohte die Insolvenz mit der Unterstützung der EU-Kommission konnte diese abgewandt werden. Der Flugbetrieb konnte mit den Hilfen stabilisiert werden und sich nach der Pandemie ein erneutes Polster aufbauen. Es ging jedoch nicht ohne Folgen, denn trotz der Unterstützung einiger Länder aus der EU wurden dennoch weltweit etwa 40.000 Stellen abgebaut. Mittlerweile erzielt die Lufthansa wieder Gewinne und versucht sogar kleinere Airlines zu übernehmen.

Die EU hat zahlreiche Firmen während der Pandemie und auch danach finanziell unterstützt und auch zu Förderungen kam es immer wieder. Die Unterstützung für die Lufthansa war jedoch beträchtlich. Das Gericht sah dies genauso und gab der Klage statt. Die Genehmigung der Kommission wurde für nichtig erklärt. Es war die Rede davon, dass die Kommission vorab hätte prüfen müssen, ob die Lufthansa nicht noch eigene Mittel zur Verfügung gehabt hätte, um die Pandemie zu überstehen. Das Geld wurde ausgezahlt, weil die Kommission davon ausging, das die Lufthansa lediglich in München und Frankfurt am Flughafen einen enormen Marktanteil gehabt hätte, was jedoch nicht richtig war. Die Fluggesellschaft hatte jedoch auch einen großen Marktanteil an den Flughäfen Düsseldorf und Wien gehabt. Es war zudem die Rede davon, dass die Behörde in Brüssel hätte sicherstellten müssen, dass die Lufthansa nach der Vergabe des Hilfspakets nicht über die Marktmacht verfügen würde. Dies geschah ebenfalls nicht.

Musste die Lufthansa die Gelder zurückzahlen?

Die Lufthansa hatte die Wahl, ob sie zukünftig beim Steuerzahler verschuldet sei oder am Markt und hat sich letztendlich für den Markt entschieden. Die Gelder wurden an den Bund zurückgezahlt und nicht nur das, auch die Aktienpakete und die Beteiligungen und Kredite aus der Schweiz wurden erstattet. Es wurden somit alle Gelder zurückgeführt und man könnte annehmen, dass damit die Sache vom Tisch ist, doch ganz so einfach ist es nicht. Die EU-Kommission möchte das Urteil überprüfen und denkt über einzuleitende Schritte nach.

Des Weiteren ist es möglich, dass die Brüsseler Behörde gegen das Urteil ist und Einspruch erhebt. Dies kann Brüssel jedoch nur vor dem Europäischen Gerichtshof machen. Es ist noch nicht sicher, ob es im Nachhinein noch dazu kommen wird. Bei dem Europäischen Gerichtshof handelt es sich um die höchste Instanz, was bedeutet, dass ein gesprochenes Urteil vor diesem Gerichtshof nicht mehr anfechtbar ist. An einem solchen Prozess nimmt jedoch nicht nur Belgien oder Deutschland teil, sondern jeder EU-Mitgliedsstaat ist hier in der Pflicht einen Richter für den EuGH zu bestimmen. Des Weiteren müssen zwei Richter von jedem Mitgliedsstaat für das EuG bestimmt werden. Es spielt hierbei absolut keine Rolle, ob eines der EU-Länder direkt an dem Prozess beteiligt ist. Jedes Land, welches zu Europa gehört muss teilnehmen. Die Länder fällen letztendlich gemeinschaftlich ein Urteil, welches rechtskräftig wird. (opm)

Quellen: https://www.sueddeutsche.de/panorama/eu-gericht-milliardenschwere-lufthansa-hilfen-waren-nichtig-1.5850919

https://www.merkur.de/wirtschaft/eu-europaeische-union-europa-lufthansa-staatshilfen-eugh-corona-pandemie-gerichtshof-spohr-zr-92269071.html