Das abrupte Ende des Umweltbonus bei der Anschaffung von E-Autos stößt auf scharfe Kritik bei den Kfz-Innungen in der Region.
Region – „Die Bundesregierung lässt unsere Kunden im Stich“, sagen die Obermeister Dietmar Lassek (Kfz-Innung Krefeld), Richard Tendyck (Kreis Viersen) und Robert Jeromin (Rhein-Kreis Neuss).
Die drei Obermeister fordern die Ampelkoalition auf, ihre äußerst kurzfristig vollzogene Entscheidung zu überdenken. „Die Bundesregierung zerstört massiv Vertrauen bei vielen Kunden unserer Mitgliedsbetriebe, die Finanzierungsverpflichtungen beim Kauf ihres E-Fahrzeugs eingegangen sind“, sagt Dietmar Lassek. Häufig sei der Umweltbonus als Sonderzahlung bei neuen Leasing- und Finanzierungsverträgen fest eingeplant worden. „Da kann es doch nicht sein, dass von einem Tag auf den anderen die Möglichkeit, den Förderantrag zu stellen, gestrichen wird“, so Lassek.
Viele Autohäuser hätten alles darangesetzt, dass bestellte E-Autos noch bis zum Jahresende ausgeliefert und zugelassen werden können, berichtet Robert Jeromin, Obermeister der Kfz-Innung Rhein-Kreis Neuss. „All diese Kunden gucken nun beim Umweltbonus in die Röhre und gehen leer aus. Trotz der sehr schwierigen Haushaltssituation fordern wir auch von der Bundesregierung Verlässlichkeit bei ihren Zusagen bei der Förderung der Elektromobilität“, betont er.
Das sieht auch Richard Tendyck so, der Obermeister der Kfz-Innung Kreis Viersen. „Die Bundesregierung sollte ihre Entscheidung dringend revidieren. Fair wäre, wenn die Beantragung und Zusage des Umweltbonus jetzt an den bereits erfolgten Abschluss eines Kaufvertrages zum 17. Dezember und nicht an die Zulassung des neuen E-Fahrzeugs geknüpft würde“, so Tendyck.
Hauptgeschäftsführer Thomas Gütgens von der Kreishandwerkerschaft Niederrhein weist auf einen weiteren Aspwekt der Regierungsentscheidung hin: Das jetzt gesendete Signal sei fatal für das Voranbringen der E-Mobilität. „Zudem bleibt völlig ungeklärt, was aus den 900 Millionen Euro wird, mit denen der dringend benötigte Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützt werden sollte“, erläutert Gütgens. Dieses Geld sollte ebenfalls aus dem Sondervermögen KTF (Klima- und Transformationsfonds) stammen. Es steht nicht mehr zur Verfügung, nachdem das Bundesverfassungsgericht im November den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt hatte. (opm)