Viersen: Ausschuss berät über Tempo-20-Zonen und Straßensperren vor Schulen

Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses stehen Beratungen über Anträge zur Verkehrsberuhigung.

Viersen-Dülken – Ein Bürgerantrag wünscht, dass auf der Wasserstraße die Geschwindigkeit auf Tempo reduziert wird. Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Viersen beantragt, Straßensperren vor Schulen und die Einrichtung von Tempo-20-Zonen zu prüfen. Außerdem wird über die Gebühren für den Rettungsdienst beraten.

Der Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss tagt am Dienstag, 16. April 2024. Die öffentliche Sitzung im Bürgerhaus Dülken beginnt um 18 Uhr.
Interessierte sind herzlich eingeladen, den Beratungen zuzuhören. Die Sitzungsunterlagen stehen im Ratsinfosystem (https://ris.viersen.de/) der Stadt Viersen zur Ansicht und zum Herunterladen bereit.

Die Ratsfraktion Grüne im Rat der Stadt Viersen beantragt mit dem Schreiben vom 22.02.2024, dass die Stadt Viersen den neuesten Erlass der Landesregierung NRW umsetzt und vor den städtischen Schulen Straßensperren (im Sinne einer Schulstraße) einrichtet. Begründet wird der Antrag damit, dass im Stadtgebiet kürzlich Elterntaxi-Haltestellen (Hol- und Bringzonen) eingerichtet worden seien, unter anderem in der Nähe der Remigiusschule und der Gebrüder-Grimm-Schule, um die verkehrliche Situation in der Nähe der Grundschulen sowie die Gefährdung der Grundschulkinder zu entschärfen.

Damit einhergehend verweist der Antrag auf den neuen Schulstraßen-Erlass. Durch diesen Erlass können Kommunen Straßensperren für den fließenden Verkehr für die Zeiträume des Schulbeginns und -endes einrichten, um hierdurch Elterntaxi-Verkehre zum maximalen Schutz der Schulkinder konsequent von den Schulen fernzuhalten.

Bei dem Schulstraßen Erlass handelt es sich konkret um eine Niederschrift der Verkehrsingenieur-Besprechung im Dezember 2023 mit Erlass-Charakter, die das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV) an die Bezirksregierungen in NRW geschickt hat. Darin werden die Grundlagen, die das Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht legen, aufgezeigt, um eine temporäre Straßensperrung rechtssicher anordnen zu können. Diese Niederschrift wird umgangssprachlich als Schulstraßen-Erlass betitelt und bezieht sich auf alle Schulformen. In Viersen wurden Ende 2023/Anfang 2024 im Zuge des Konzeptansatzes zur „Verbesserung der Verkehrssituation an Grundschulen und KiTas in Viersen“ die ersten acht Hol- und Bringzonen eingerichtet, die zur Vermeidung von Elterntaxis in Nahbereich um die Grundschulen bzw. vor den Schulen beitragen sollen. Über den Sachstand der Bearbeitung wurde der Ausschuss zuletzt in seiner Sitzung am 25.04.2023 schriftlich informiert (Vorlage Nr. 2023/3657/FB 60/II). Die Möglichkeit, Schulstraßen im Sinne des Erlasses einzurichten, wird bei der weiteren Konzeptbearbeitung „Verbesserung der Verkehrssituation an KiTas und Grundschulen“ als eine mögliche Maßnahme überprüft werden.

Der Schulstraßen-Erlass bezieht sich auch auf weiterführende Schulen. Diese sind jedoch nicht Gegenstand des oben genannten und in Erarbeitung befindlichen Konzeptes. Eine Überprüfung der Eirichtung von Schulstraßen für weiterführende Schulen erfordert einen gesonderten, umfassenden Konzeptansatz mit entsprechenden Analysen und Befragungen. Eine ergänzende Betrachtung auch von weiterführenden Schulen ist aufgrund des hohen Arbeitsaufwands und der begrenzten personellen Kapazitäten kurzfristig nicht leistbar. Nach den interfraktionellen und mit der Verwaltung vereinbarten Verfahrensregeln hat zunächst der zuständige Ausschuss darüber zu entscheiden, ob die Verwaltung sich mit den Inhalten der Anträge sachlich und fachlich beschäftigen soll. (opm/Tagesordnung)