Die Stadt Viersen will einen Steuersatz von 600,00 Euro jährlich für einen „gefährlichen Hund“ erheben. Ab zwei Hunden soll der jährliche Steuersatz 720 Euro betragen. Am Dienstag hat der Stadtrat die Entscheidung zunächst verschoben.
Viersen – Der Bund der Steuerzahler e.V. führt einen jährlichen Hundesteuervergleich aller 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (NRW) durch und hat dabei festgestellt, dass 310 Städte und Gemeinden in NRW einen gesonderten Steuersatz für „gefährliche Hunde“ (Anm. d. Redaktion: „Gefährliche Hunde“ ist die offizielle Bezeichnung in der Tagesordnung der Stadt Viersen) in ihrer Satzung ausweisen. Dazu gehören auch die umliegenden Städte und Gemeinden aus dem Kreisgebiet Viersen.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer, die auch als ordnungspolitisches Instrument anzusehen ist. Der Bestand an gefährlichen Hunden in der Stadt Viersen hat in den letzten Jahren zugenommen. Vor diesem Hintergrund soll eine Besteuerung von „gefährlichen Hunden“ und Hunden bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz NRW erfolgen. Dies betrifft aktuell 90 Hunde. Die Einführung eines gesonderten Steuersatzes für sogenannte Listenhunde soll der vermehrten Haltung dieser Tiere in Viersen entgegenwirken.
Gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Listenhunde gibt es eine private Petition, die auf www.change.org eingesehen bzw. unterstützt werden kann.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor einen Steuersatz von 600,00 € jährlich für einen „gefährlichen Hund“/Hund bestimmter Rasse zu erheben. Der Steuersatz für die Haltung ab zwei „gefährlichen Hunden“/Hunden bestimmter Rasse soll sich pro Hund auf 720,00 € jährlich erhöhen. Mit dieser Erhöhung würde sich Viersen im Mittelfeld der erhobenen Steuersätze im Kreis Viersen bewegen.
Die Einführung von Steuersätzen für „gefährliche Hunde“/Hunde bestimmter Rassen führt zu einer Erhöhung des Haushaltsansatzes ab dem Jahr 2024 von rd. 45.000,00 € (90 Hunde x 500 € Mehrertrag gegenüber alleine gehaltenen Hund). Die Entscheidung der Parteien wurde auf der Ratssitzung am Dienstag nach einem Antrag der FDP auf Anfang 2024 vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt zu klären, ob die Steuerbefreiung für Tierheimhunde im ersten Jahr auch für Hunderassen der Landesliste gilt. (Vorlage Stadt Viersen/dt)

