Viersener Stadtrat vertagt Entscheidung zur Hundesteuer

Die Stadt Viersen will einen Steuersatz von 600,00 Euro jährlich für einen „gefährlichen Hund“ erheben. Ab zwei Hunden soll der jährliche Steuersatz 720 Euro betragen. Am Dienstag hat der Stadtrat die Entscheidung zunächst verschoben.

Viersen – Der Bund der Steuerzahler e.V. führt einen jährlichen Hundesteuervergleich aller 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (NRW) durch und hat dabei festgestellt, dass 310 Städte und Gemeinden in NRW einen gesonderten Steuersatz für „gefährliche Hunde“ (Anm. d. Redaktion: „Gefährliche Hunde“ ist die offizielle Bezeichnung in der Tagesordnung der Stadt Viersen) in ihrer Satzung ausweisen. Dazu gehören auch die umliegenden Städte und Gemeinden aus dem Kreisgebiet Viersen.

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer, die auch als ordnungspolitisches Instrument anzusehen ist. Der Bestand an gefährlichen Hunden in der Stadt Viersen hat in den letzten Jahren zugenommen. Vor diesem Hintergrund soll eine Besteuerung von „gefährlichen Hunden“ und Hunden bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz NRW erfolgen. Dies betrifft aktuell 90 Hunde. Die Einführung eines gesonderten Steuersatzes für sogenannte Listenhunde soll der vermehrten Haltung dieser Tiere in Viersen entgegenwirken.


Gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Listenhunde gibt es eine private Petition, die auf www.change.org eingesehen bzw. unterstützt werden kann.


Die Verwaltung schlägt deshalb vor einen Steuersatz von 600,00 € jährlich für einen „gefährlichen Hund“/Hund bestimmter Rasse zu erheben. Der Steuersatz für die Haltung ab zwei „gefährlichen Hunden“/Hunden bestimmter Rasse soll sich pro Hund auf 720,00 € jährlich erhöhen. Mit dieser Erhöhung würde sich Viersen im Mittelfeld der erhobenen Steuersätze im Kreis Viersen bewegen.

Die Einführung von Steuersätzen für „gefährliche Hunde“/Hunde bestimmter Rassen führt zu einer Erhöhung des Haushaltsansatzes ab dem Jahr 2024 von rd. 45.000,00 € (90 Hunde x 500 € Mehrertrag gegenüber alleine gehaltenen Hund). Die Entscheidung der Parteien wurde auf der Ratssitzung am Dienstag nach einem Antrag der FDP auf Anfang 2024 vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt zu klären, ob die Steuerbefreiung für Tierheimhunde im ersten Jahr auch für Hunderassen der Landesliste gilt. (Vorlage Stadt Viersen/dt)

Foto: Vane Monte/Pixabay

9 Kommentare

  1. Es gibt wohl vom Bund bis zur Kommune keine gute Idee, die nicht durch die FDP zunichte gemacht wird. Unfassbar.

    1. Lieber Florian L.,

      tatsächlich ist die Sache so: Es gibt einen Beschluss des Viersener Rates, dass für Hunde aus bestimmten Tierheimen zunächst keine Steuern gezahlt werden müssen.

      Diesen Beschluss hatte die Verwaltung bei ihrem Kampfhundsteuer-Vorschlag nicht beachtet, und darauf hat die FDP im Rat hingewiesen. Der Bürgermeisterin hat dann als eine Lösungsmöglichkeit vorgeschlagen, die Sache zu vertagen.

      Das ist geschehen und die Verwaltung überarbeitet jetzt die Vorlage unter dem Gesichtspunkt des „übersehenen“ Ratsbeschlusses.

      Warum der Schnitzer der Stadt aus dem Artikel im Rheinischen Spiegel so gar nicht deutlich wird … verstehe ich auch nicht.

      Beste Grüße,

      Frank a Campo

      1. Danke für diesen Hinweis! Das war dem Artikel in der Tat so nicht zu entnehmen.

        Ich bin zwar auch weiterhin der Meinung, dass die FDP zu viele gute Ideen torpediert, aber die hier in Rede stehende gehört dann offenbar nicht dazu. 😉

        1. Ich bin der Meinung das sich sich die FDP aus reinen Machterhaltsgründen zum Handlanger der rotgrünen Zerstörungspolitik macht. Das war dem Artikel nicht zu entnehmen. Wer ein verantwortungsvoller Hundebesitzer ist wird schon das richtige tun.

          1. Ich bin der Meinung, dass Menschen, die etwas von „rotgrüner Zerstörungspolitik“ faseln, ohnehin ihre Unfähigkeit zu einem sachbezogenen Diskurs unter Beweis gestellt haben, so dass es auf die Frage, was das mit dem vorliegenden Artikel zu tun haben soll, nicht mehr ankommt.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich, bin verantwortungsvolle Bürgerin und Halterin eines sogenannten „gefährlichen“
    Hundes. Dieses Tier, welches seit Jahren in unserer Familie lebt, wird von allen Menschen geliebt. Er ist sozialer und ungefährlicher als die meisten, unerzogenen kleinen Hunde, welche in Viersen leben.
    Hierzu könnte ich aus diversen Begegnungen berichten.
    Soeben habe ich mit Entsetzen in der Rheinischen Post feststellen müssen, dass Sie beabsichtigen,
    die Hundesteuer für „gefährliche“ Hunde auf das 6-fache anzuheben, mit der Begründung, dass sich die Tiere in Viersen in den letzten Jahren vermehrt hätten.
    Ich kann dieser Argumentation nicht folgen,
    da eine Vermehrung als solche keinerlei Gefährdung mit sich zieht. Ich frage mich daher, inwieweit es zu vermehrten Unfällen oder Beissvorfällen, welche sich ausschließlich auf ‚gefährliche’ Hunde beziehen, kam oder mit welcher Begründung Sie die Haltung dieser Rassen als Problem empfinden.
    Das Einzige, was durch die Entscheidung der Erhöhung der Steuer entstehen wird, ist die
    Kriminalisierung dieser Tiere. Die resultierende illegale Beschaffung und Haltung der Hunde wird dazu führen, dass weder ein Sachkundenachweis noch ein notwendiges Training hinzugezogen wird.
    Sie bestrafen damit lediglich die verantwortungsvollen Hundehalter, welche die Tiere sozialisieren, zur Hundeschule gehen und Wesenstests mit diesen loyalen liebevollen Hunden absolvieren.
    Es wird lediglich dazu führen, dass wieder die „falschen“ Personen diese Hunde illegal halten werden.
    Zudem wird es Familien geben, die aktuell einen solchen Hund halten, lieben und bei denen es sich
    um ein Familienmitglied handelt. Familien, die sich die Haltung des Hundes plötzlich nicht mehr leisten können, weil Sie der Meinung sind, dass Sie die Steuern derart erhöhen müssen. Die Tierheime werden sich füllen.
    Wenn sie tatsächlich gewillt sind, die Steuern trotz aller Gegenargumente zu erhöhen, sollten Sie zumindest die Fairness besitzen und den Hunden, die einen Wesenstest bestanden, eine
    Maulkorbbefreiiung (wie in unserem Fall eines absolut abrufbaren und sozialen Tieres) erworben
    haben, die Steuererhöhung erlassen. So wie es die Stadt Mönchengladbach beispielsweise handhabt.
    Ich zitiere aus der Gebühren Verordnung der Stadt Mönchengladbach: „Soweit der Nachweis erbracht ist, dass ein Hund der o.g. Rassenlisten einen sogenannten Wesenstest abgelegt und vom
    Ordnungsamt eine Maulkorbbefreiung erhalten hat, erfolgt die Versteuerung nach dem normalen
    Steuersatz.“ Anderenfalls halte ich ihre Maßnahme für reine Geldmacherei.
    Denn mit dem Bestehen des Wesenstests gibt es keine Argumentation mehr, das Tier noch länger als „gefährlich“ zu deklarieren, zu stigmatisieren und absolut rassistisch damit vorzugehen.
    Bitte unterstütz uns beim Kampf gegen die Erhöhung der Hundesteuer und die damit einhergehende Kriminalisierung der Listenhunde.

    Dies wurde von uns im Familienverbund verfasst !!

    1. Tut mir leid, Kommentare, die von „Rassismus gegenüber Hunden“ erzählen und eine „Kriminalisierung“ von Hunden sehen, kann ich beim besten Willen nicht ernst nehmen.

      Niemand ist gezwungen, ein solches Tier zu halten. Die Argumente der Stadt sind nachvollziehbar und korrekt. Und „Geldmacherei“ kann ich schon gar nicht kritisieren, schließlich dient das Geld dazu, unser aller Zusammenleben in dieser Stadt zu erleichtern. Oder anders gesagt: Wer nicht möchte, dass die Halter gefährlicher Hunde eine erhöhte Steuer zahlen, der müsste seriöserweise auch angeben, wer stattdessen zur Kasse gebeten werden sollte.

  3. Man sollte wohl Einführen, wenn Hunde Ihre Hinterlassenschaften auf Fremde Grundstücke einfach Ignoriert
    werden, da die Steuern sofort verdoppeln.
    Schmutzfinke, sollen Bestraft werden.
    Denn meistens gehen einige schon im Dunkeln mit den Hunden, um nicht erwischt zu werden.

    1. Was Sie ansprechen, hat mit der Hundesteuer nichts zu tun. Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht beseitigt, handelt gem. § 12 Abs. 2, 15. Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Viersen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Viersen ordnungswidrig und kann – theoretisch – mit einem Bußgeld belegt werden.

      In Viersen hat man sich aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen offensichtlich irgendwann mal dazu entschieden, diese Ordnungswidrigkeiten de facto nicht zu verfolgen. Deswegen bleibt das für die Hundehalter ohne Konsequenzen und genau daraum sieht es in Viersen auch so aus, wie es aussieht. Eine Änderung ist bedauerlicherweise auch nicht in Sicht, weil es keine einzige im Stadtrat vertretene Partei gibt, die für eine Änderung der Handhabung eintritt.

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