Wärmeplanung für ganz Deutschland

Das Kabinett hat das Gesetz für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung beschlossen. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Die Wärmeplanung vor Ort soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wichtige Informationen geben. 

Deutschland – „Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist. Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch und fragt, mit welchem Energieträger geheizt wird. Antworten auf diese Fragen sollen künftig schnell und einfach zu finden sein“, sagte Bundesbauministerin Geywitz nach dem Kabinettbeschluss.

Mit dem Gesetz zur flächendeckenden Wärmeplanung unterstützt die Bundesregierung die Umstellung der Wärmeversorgung auf Klimaneutralität. Denn die Wärmeplanung zeigt zum Beispiel, ob es vor Ort eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann. Das schafft flächendeckend Planungs- und Investitionssicherheit. Die Wärmeplanung ist – neben der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) – zentral für die Energiewende.

Keine neuen Daten für Wärmeplanung notwendig
„Damit die Kommunen schnell starten können, fördert der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro“, so Geywitz. Ziel ist es, in allen etwa 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben. Denn heute liegen Wärmepläne zwar in etlichen Kommunen vor, aber noch längst nicht in allen.

Geywitz unterstrich, dass auf die Bürgerinnen und Bürger kein Mehraufwand zukomme. „Es werden ausschließlich vorhandene Daten genutzt, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen.“

Überall Wärmepläne bis spätestens 2028
Die Länder werden mit dem Gesetz verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden. In der Regel werden die Städte und Kommunen diese Aufgabe übernehmen.

Wärmepläne sollen in Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) bis zum 30.6.2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.6.2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder.

Fernwärmenetz ausbauen
Nicht nur Hauseigentümerinnen, -eigentümer brauchen mehr Informationen, um sich für eine kosteneffiziente und klimagerechte Wärmeversorgung zu entscheiden. Auch Mieterinnen und Mieter wollen wissen, mit welcher Energie ihre Wohnung künftig beheizt werden soll.

Fernwärme nehme in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft eine herausragende Rolle ein, insbesondere in urbanen Gebieten, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck. Deshalb müssen die Wärmenetze ausgebaut und auf Wärme aus erneuerbaren Energien umgestellt werden. Derzeit werden bundeweit erst etwa 14 Prozent der Haushalte über Fernwärme versorgt. Diese wird bisher zu lediglich 20 Prozent aus Erneuerbaren Energien erzeugt.

Klimaneutrale Fernwärme bis 2045
Das Wärmeplanungsgesetz enthält Mindestziele für den Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Es legt den Rahmen für die schrittweise Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest.

Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Die Wärmenetze sollen bis dahin zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.

Bis 2045 müssen dann alle Wärmenetze klimaneutral sein. Es muss dann also 100 Prozent Erneuerbare Energie eingeleitet werden. Für neue Wärmenetze soll gelten: Bereits ab dem 1. Januar 2024 müssen in jedes neue Wärmenetz mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme eingeleitet werden.

Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz verzahnt
Die Vorgaben der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Bestandsgebäude zum Heizen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien soll erst gelten, wenn die kommunalen Wärmepläne vorliegen. Daher sind die Fristen im Wärmeplanungsgesetz und in der GEG-Novelle miteinander verzahnt.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll nach der Sommerpause auf der Tagesordnung des Bundestages stehen. Beide Gesetze sollen zeitgleich zum 1.1.2024 in Kraft treten. (opm)