Ein Brand, austretende Schadstoffe, ein Überfall oder eine Cyberattacke – ein Notfall kann je nach Branche und Unternehmen sehr unterschiedlich sein. Unternehmen sind gemäß dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. TÜV Rheinland unterstützt mit seiner Expertise im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Magazin – „Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die Risikoanalyse im Unternehmen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen“, erklärt Dr. Ludwig Brands, Sicherheitsexperte bei TÜV Rheinland. „Sie erfasst die für das Unternehmen relevanten Notfälle – in einer Papierfabrik sind das andere als in einem Chemieunternehmen oder einem Krankenhaus. Darauf aufbauend können Notfallpläne erstellt werden. Auch Flucht- und Rettungspläne spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Diese sind für alle Gebäude erforderlich, in denen sich Menschen nicht schnell orientieren können und Fluchtwege nicht sofort ersichtlich sind.“ Laut Paragraf 4 der Arbeitsstättenverordnung muss die Evakuierung gemäß dem Flucht- und Rettungsplan in regelmäßigen Abständen geübt werden – in der Praxis hat sich ein Zeitraum von etwa zwei Jahren als sinnvoll erwiesen.
Tipps für Sicherheitsfachkräfte: Basics beachten und Eventualitäten mitdenken
Sicherheitsfachkräfte müssen im Hinblick auf Notfälle vieles im Blick haben:
- Die Nutzbarkeit der Fluchtwege: Sind die Wege frei, Türen offen und funktioniert die Beleuchtung? Sind Fluchtwege ausgeschildert und leicht zu erkennen?
- Mitarbeitende mit besonderen Anforderungen: Wie kann beispielsweise ein Mensch im Rollstuhl oder mit einer starken Gehbehinderung evakuiert werden? Welche Vorgaben macht dazu die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes? Sind in einem Krankenhaus oder Seniorenstift Rettungsmittel wie Rettungsstühle oder -tücher verfügbar?
„Nach einer Evakuierung muss erfasst werden, ob alle Personen das Gebäude verlassen haben. Doch damit ist es nicht genug: Im Winter sind Decken, im Sommer Schatten und bei einer längeren Evakuierung auch eine Notunterkunft einzuplanen“, betont Brands.
Notfälle und Krisen belasten – auch nach einem Vorfall
Erleben Mitarbeitende einen Unfall, einen Überfall oder eine gefährliche Situation bei der Arbeit, ist das eine psychisch belastende Situation. „Die meisten Beschäftigten können das Erlebte ohne Hilfe verarbeiten. Dennoch gibt es Betroffene, die dafür weitergehende Unterstützung benötigen. Führungskräfte sollten bei den beteiligten Personen auf Anzeichen einer Belastungsreaktion achten. Diese kann sofort, aber auch durch Jahrestage oder bestimmte Situationen, sogenannte Trigger, ausgelöst werden“, erklärt Jörg Eberle, Betriebspsychologe und Krisenmanager bei TÜV Rheinland. Ein Notfall, der potenziell ein Psychotrauma auslösen kann, sollte der Berufsgenossenschaft unter Angabe aller beteiligten Personen vorsorglich und zeitnah gemeldet werden – auch dann, wenn noch keine drei Tage Arbeitsunfähigkeit vorliegen.
Psychologische Unterstützung für Krisenstab
Wird ein Krisenstab eingerichtet, kann es sinnvoll sein, diesen durch eine Psychologin oder einen Psychologen zu unterstützen, da die Mitglieder dieses Gremiums unter großem Druck stehen. Im Optimalfall ist der Krisenstab im Notfallplan definiert, die Beteiligten haben in Übungen bereits zusammengearbeitet und es sind Stellvertreter benannt, falls die Ausnahmesituation lange andauert.
Cyberattacken betreffen auch die Arbeitssicherheit
Kommt es zu einem Cyberangriff, ist nicht nur die IT betroffen. Fallen die IT-Systeme aus oder müssen abgeschaltet werden, wirkt sich das auf damit verbundene Geräte und Maschinen im Unternehmen aus. „Für Beschäftigte bedeutet ein Ausfall der IT-Systeme, dass sich gewohnte Arbeitsabläufe verändern. Vielleicht müssen auch bisher technisch unterstützte Arbeiten auf ungewohnte Art ausgeführt werden und es kommt zu körperlichen Belastungen. Dadurch steigt das Risiko für Unfälle und Gesundheitsgefährdungen“, mahnt Dr. Wiete Schramm, Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland.
Alle Expert:innen von TÜV Rheinland sind sich einig: Eine umfassende Analyse möglicher Notfälle, ausgearbeitete Notfallpläne, regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeitenden und Notfall- und Evakuierungsübungen sorgen dafür, dass Unternehmen in Ausnahmesituationen handlungsfähig bleiben. Dabei ist es wichtig, die betroffenen Menschen auch nach einem Ereignis zu begleiten, um ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Umfassende Informationen über das Angebot zum Arbeits- und Gesundheitsschutz von TÜV Rheinland erhalten Unternehmen und Beschäftigte unter: www.tuv.com/amd (opm)




