Am zweiten Verhandlungstag vor dem Schwurgericht des Landgerichtes Mönchengladbach gegen einen 64-jährigen Viersener Pfleger, der sich wegen Totschlags verantworten muss, sprach das DNA-Gutachten gegen die bisher ausgesagten Ereignisse.
Von RS-Redakteurin Nadja Becker
Viersen/Mönchengladbach – Drei Jahre liegt die Nacht mittlerweile zurück, in welcher der 64-jährige Viersener als examinierte Pflegekraft einem Patienten der LVR-Klinik Viersen mehrfach Beruhigungsmittel verabreicht haben soll, wodurch die Höchstdosis überschritten wurde und der Patient letztlich starb.
Der Verstorbene war seit 1994 im Maßregelvollzug aufgrund einer paranoiden Schizophrenie in der LVR-Klinik Viersen untergebracht. Nach einer Operation an der Hüfte kam es zu einer Verrenkung des Oberschenkels, weshalb der 55-jährige Verstorbene zur weiteren Behandlung in die Orthopädie der Klinik verlegt worden war. In der Nacht vom 26.04.2018 auf den 27.04.2018 sei der 55-Jährige rastlos und auffällig gewesen. Von einer Horrornacht hatte der Angeklagte bereits berichtet, in welcher er alleine für den Patienten zuständig gewesen war. Die Medikation war durch die behandelnden Ärzte der forensischen Abteilung erfolgt, darunter auch das Beruhigungsmittel, welches als Bedarfsmedikation aufgeführt war. Vorgegeben war eine Verordnung von maximal drei Milliliter pro Tag, das Gericht spricht jedoch von 100 Millilitern in der Tatnacht.
Nachdem die Situation immer schwerer zu beherrschen war, habe der Patient selbst nach dem Beruhigungsmittel gefragt. Es sei etwas mehr als vom Arzt verordnet gewesen, da die Wirkung nach dreißig Minuten verflog habe er ihm erneut eine Dosis gegeben. Dass es durchaus möglich gewesen wäre, dass der Patient sich selbst bedient haben könnte, dagegen spricht nun das Ergebnis der DNA-Analyse, die an der Medizinflasche, die als Beweismittel gesichert wurde, keine Spuren des Verstorbenen, jedoch des Angeklagten gefunden hat. Unterstützt wurde dieses Ergebnis bereits in der vorhergehenden Aussage eines Pflegers, dem der Anklagte berichtet habe eine ganze Flasche verabreicht zu haben.
Den Antrag der Verteidigung ein Sachverständigengutachten einzuholen, lehnte das Gericht am Dienstag ab, zuglassen wurden dagegen Anträge, mit denen weitere Zeugen gehört werden sollen. Ebenfalls die Personalakte des Pflegers soll das Verfahren ergänzen. (nb)