Wie Jäger aktiv zum Natur- und Artenschutz beitragen – Unterwegs mit Jäger Franz Ohlenforst

Franz Ohlenforst ist Jäger im Gebiet Viersen IV Löh. Sein Gebiet umfasst rund 400 Hektar bejagbare Fläche. Als Jäger hat er nicht nur allerhand Verantwortung, sondern trägt durch die Jagd und den Schutz der Wildtiere auch aktiv zum Natur- und Artenschutz bei.

Foto: Privat

Kreis Viersen – Im hohen Gras verstecken sich einige Jungtiere, wie Rehkitze und junge Hasen. Damit die Jungtiere im Mai beim Grasschnitt nicht unter den Kreiselmäher geraten, werden Drohnen mit Wärmebildkameras eingesetzt. So kann der hilflose Nachwuchs erkannt und rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. Die Kreisjägerschaft Viersen hat acht Drohnen im Einsatz. Alternativ suchen Hunde den Mähabschnitt ab.

Ebenso wichtig ist das Verhalten anderer Menschen in der Natur. Hunde sollten besonders in der Brut- und Setzzeit beim Spaziergang angeleint werden, denn freilaufende Hunde können Wildtiere aufschrecken. Schlimmstenfalls lassen die Elterntiere ihren Nachwuchs zurück, der dann meist dem Tode geweiht ist.

Jagd- und Schutzzeiten für Wildtiere
Im Jagdrecht ist genau festgelegt, welche Wildarten wann bejagt werden dürfen. „Rehwild hat beispielsweise vom 1. Februar bis 1. Mai Schonzeit. Bejagt werden dürfen alle Schalenwildarten“, erläutert Ohlenforst. Schalenwild bezeichnet im Fachjargon Tiere, die Hufe haben, wie z.B. Rehwild, Wildschweine, Damwild, Schwarzwild und das in der Eifel ansässige Rotwild.

Jagdzeiten sind notwendig, um den Wildbestand zu regulieren, da er je nach Wildart jedes Jahr zunimmt. Ein zu großer Wildbestand kann schwere Wildunfälle verursachen, die für Mensch und Tier lebensgefährlich sein können. Zudem kommt es bei zu hohem Bestand vermehrt zu Revier- und Konkurrenzkämpfen sowie zu Verbiss- und Fraßschäden durch Wild in der Land- und Forstwirtschaft. Auch Krankheiten werden bei einem zu großen Bestand zum Problem.

Im Mai werden meist die einjährigen Tiere, die sogenannten Jährlingsböcke und Schmalrehe, bejagt. Diese sind dann besonders gut zu erkennen, da sie im Mai bereits das rote Sommerfell tragen. Ältere Tiere haben im Mai noch ihr graues Winterfell.
Wildschweine dürfen bis auf die führenden Muttertiere ganzjährig bejagt werden, um die Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest sowie Fraß- und Wühlschäden in der Landwirtschaft zu verhindern.

Verbiss- und Fraßschäden
Für Verbiss- und Fraßschäden durch Wild kommen Jägerinnen und Jäger zum Teil in ihrem Revier selbst auf. Welches Wild dies genau ist, regelt das Bundesjagdgesetz. Egal, ob Fasane die Saat vom Acker picken, Kaninchen sich über das Gemüse hermachen oder Rehwild die Setzlinge im Forst abfrisst – der Jagdpächter ist in solchen Fällen schadensersatzpflichtig. Die erste Schutzmaßnahme kommt jedoch in der Landwirtschaft durch gebeizte Saatkörner zum Einsatz, die die Tiere nicht fressen. Ebenso wird bei Baumsetzlingen ein für Tiere schlecht schmeckendes Kalkgemisch verwendet.
Erst wenn diese Schutzmaßnahmen nicht wirken, greift Franz Ohlenforst ein.

„Die Jägerinnen und Jäger sind dafür verantwortlich, dass es in der Natur auch genügend Wildbestände gibt, da sie zu unserer Kulturlandschaft gehören“, erklärt Franz Ohlenforst. Er sorgt in seinem Bereich für einen gesunden, der Umwelt angepassten Wildbestand. (opm)

Foto: jacqueline macou/Pixabay