Die Wahl zum Deutschen Bundestag 2021 muss in 455 von 2 256 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden.
Politik – Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich mittels Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestages vom 10. November 2022 gewendet, mit dem dieser die Bundestagswahl 2021 in 431 Wahlbezirken in Berlin für ungültig erklärt und insoweit eine Wiederholungswahl angeordnet hatte.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nun am 19. Dezember 2023 (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2023 – 2 BvC 4/23) die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag über den Bundestagsbeschluss vom 10. November 2022 hinausgehend in weiteren 31 Wahlbezirken des Landes Berlin sowie den zugehörigen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet. Außerdem hat er den genannten Beschluss des Bundestages für sieben Wahlbezirke und die damit verbundenen Briefwahlbezirke aufgehoben, in denen die Bundestagswahl damals für ungültig erklärt wurde.
Die Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleiter von Berlin bereiten die Wiederholungswahl vor.
Ablauf der Wiederholungswahl
Die Wiederholungswahl findet auf der Grundlage derselben Vorschriften wie die Hauptwahl am 26. September 2021 als Zweistimmenwahl, also mit Erst- und Zweitstimme statt.
Der Landeswahlleiter von Berlin hat am 19. Dezember 2023 im Amtsblatt für Berlin als Wahltag den 11. Februar 2024 verkündet und Regelungen zur Anpassung des Wahlverfahrens an die besonderen Verhältnisse der Wiederholungswahl getroffen sowie Verfahrenshinweise veröffentlicht.
Landeswahlausschuss und Kreiswahlausschüsse tagen am 20. Dezember 2023
Die Sitzungen der Kreiswahlausschüsse bzw. des Landeswahlausschusses, in denen über die Anpassung von Wahlvorschlägen entschieden wird und denen amtlich bekannt gewordene Namensänderungen und Parteinamensänderungen zur Kenntnisgegeben werden, finden am 20. Dezember 2023 um 15 Uhr statt. Die Sitzungen der Wahlausschüsse sind öffentlich.
Pressekonferenz des Landeswahlleiters von Berlin am 5. Januar 2024 um 10.00 Uhr
Der Landeswahlleiter für Berlin informiert über die Details der Wiederholungswahl sowie über den Stand der Vorbereitungen im Rahmen einer Pressekonferenz am 5. Januar 2024.
Wahlergebnis wird bundesweit neu festgestellt
Bei der Wiederholungswahl wird der Bundeswahlausschuss das Wahlergebnis unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Berliner Wiederholungswahl bundesweit neu feststellen. Es kann daher zu länderübergreifenden Verschiebungen bei der Sitzverteilung kommen. Somit können auch in anderen Bundesländern neue Mandatsgewinne und -verluste entstehen. Der Verlust der Mitgliedschaft tritt jedoch erst ein, wenn der Ältestenrat des Deutschen Bundestages den Verlust der Mitgliedschaft der ausscheidenden Person beschließt.
Weitere Informationen zur Wiederholung der Bundestagswahl 2021 finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de sowie im Internetangebot des Berliner Landeswahlleiters unter www.berlin.de/wahlen. (opm)