75 Jahre Grundgesetz: Nordrhein-Westfalen begibt Landes-Anleihe zum Jubiläum

Pünktlich zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes begibt das Land Nordrhein-Westfalen eine Anleihe, die von Bürgerinnen und Bürgern und anderen privaten Investoren ab dem 23. Mai 2024 an der Börse erworben werden kann. Damit reiht sich die NRW-Anleihe in eine Vielzahl von Aktionen aus Anlass des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes ein.

NRW – Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Mit der Anleihe ‚75 Jahre Grundgesetz – Die NRW- Anleihe‘ feiern wir die Werte des Grundgesetzes und erinnern an ihre unmittelbare Relevanz. Zugleich möchten wir allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes danken: für ihr Engagement, mit dem sie sich täglich für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Mit der Möglichkeit, in eine Anleihe unseres Landes zu investieren, möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, auch hier ein Teil von Nordrhein-Westfalen zu werden – mit einer sicheren Geldanlage zu attraktiven Konditionen und einer auch für Privatanleger überschaubaren Laufzeit von drei Jahren.“

Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt Anleihen in verschiedenen Formen bereits seit vielen Jahren mit großem Erfolg, so z.B. im Bereich der Nachhaltigkeitsanleihen oder als Fremdwährungsemission. Das Land hat sich so eine breite Investorenbasis auf der ganzen Welt aufgebaut. Der kompetente Kapitalmarktauftritt des Landes wurde in den letzten Jahren mehrfach mit Preisen ausgezeichnet.

Üblicherweise richtet sich die Investorenansprache des Landes Nordrhein-Westfalen eher an professionelle Kunden wie Pensionskassen, Versicherungen und internationale Zentralbanken. Dies ändert sich mit der NRW-Anleihe. Ab dem 23. Mai 2024 kann die Anleihe an der Börse von allen Anlegerinnen und Anlegern erworben werden. Für die Platzierung der Anleihe am Markt konnte ein renommiertes Bankenkonsortium bestehend aus Commerzbank, Deutsche Bank, DZ Bank und HeLaBa gewonnen werden. Mit einem festen Zinssatz von 3,0 % für eine Laufzeit von drei Jahren bietet die „NRW-Grundgesetz-Anleihe“ eine echte Alternative zu anderen Festgeldangeboten und zudem ein hohes Maß an Sicherheit.

Minister Dr. Optendrenk: „Beim Grundgesetz wissen wir seit 75 Jahren, dass wir alle – gerade in stürmischen Zeiten – in guten Händen sind. In diesem Sinne haben wir die NRW-Anleihe so konzipiert, dass wir mit gutem Gewissen ein Investment in unser Land anbieten können. Somit sind auch Sie und Ihr Geld bei uns in guten Händen. Wir kümmern uns darum.“ (opm)