Betriebsratswahlen im Kreis Viersen: “Wähl dich stark. Betriebsräte kämpfen für sichere Jobs.‘‘

Unter dem Motto “Wähl dich stark. Betriebsräte kämpfen für sichere Jobs.“ rufen die Gewerkschaften im Kreis Viersen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf, die vom 01. März 2026 bis 31. Mai 2026 stattfinden.

Kreis Viersen – „Betriebsräte zu wählen ist ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Gerade in unsicheren Zeiten helfen Betriebsräte schwierige Veränderungen zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen zu begleiten. Allein Mitbestimmung im Betrieb kann für faire und soziale Lösungen sorgen“, erklärt der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Viersen Klaus Neufeldt.

In jedem Fall profitieren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Betriebe mit Betriebsrat zahlen im Durchschnitt rund zehn Prozent höhere Entgelte. Die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen ist in solchen Betrieben kleiner“, so Detlev Büschges, Mitglied des DGB KV Viersen und ehem. BR-Vorsitzender von Griesson – de Beukelaer in Kempen.

„Betriebsräte setzen sich für Standort- und Arbeitsplatzsicherung ein. Aber auch im Betriebsalltag sind sie aktiv – ob bei Innovationen, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Eingruppierung oder Neueinstellung und vielen anderen Dingen sind Betriebsräte tätig. Deshalb: Wählen lohnt sich!‘‘, so Andreas Kloss, stellv. Vorsitzendender des DGB KV Viersen und Betriebsratsvorsitzender bei der alimex GmbH in Willich.

Auch Arbeitgeber*innen profitieren von Betriebsräten. Nach einer Untersuchung der Universität Trier ist in Betrieben mit Betriebsrat die Produktivität, je nach Branche und Betriebsgröße, zwischen 9 und 30 % höher. Betriebsräte sind auch ein wichtiger Faktor, wenn ein Unternehmen in Schieflage gerät. Ohne Anhörung des Betriebsrates sind Kündigungen unwirksam – und bei Sozialplänen ist seine Zustimmung erforderlich. Gewerkschaften helfen bei der Etablierung von Betriebsräten; letztere sind jedoch nicht notwendigerweise auch gewerkschaftlich organisiert. Betriebsräte sind gesetzliche, keine gewerkschaftlichen Organe. Und das hat Auswirkungen. ,,Wer die Bildung eines Betriebsrats oder dessen Arbeit behindert, dem droht gemäß § 119 Betriebsverfassungsgesetz im Extremfall sogar ein Jahr Haft‘‘, so Neufeldt.

Bei den letzten Betriebsratswahlen 2022 lag die Wahlbeteiligung bei 72 %. Die Gewerkschaften haben sich zum Ziel gesetzt, diese Zahl auf jeden Fall zu erhöhen.

In Betrieben ab 5 Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dürfen nach 3 Monaten Überlassung wählen. Sie zählen bei der Größe des Betriebsrates mit. Kandidieren darf, wer mindestens sechs Monate im Betrieb ist. Weitere Infos unter: www.dgb.de/betriebsratswahl. (opm)

Werben für Betriebsratswahlen im Kreis Viersen – von links: Andreas Kloss, Klaus Neufeldt und Detlev Büschges. Foto: DGV