Verfahren gegen Viersener Tanzlehrer beginnt

Nachdem bereits im Juli 2020 der Viersener Tanzlehrer Michael B. verhaftet wurde, startet ab 2. Mai das Verfahren – drei Verhandlungstage sind eingeplant. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor in einem Fall einen schweren sexuellen Missbrauch an einem Kind verübt zu haben. In 36 Fällen habe sich der Angeschuldigte wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern strafbar gemacht, insgesamt 39 Fälle stehen im Mittelpunkt des Verfahrens. 
Von RS-Redakteurin Nadja Becker

Viersen – Fast zwei Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen einen Viersener Tanzlehrer steht der Prozessbeginn bevor, der am 2. Mai 2022 vor dem Jugendschöffengericht Mönchengladbach starten wird. Erst Ende Mai wird die Entscheidung des Gerichts erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor zwischen 2015 und 2020 vier Schülerinnen in 36 Fällen sexuell missbraucht zu haben – in einem Fall schwer. Die Mädchen waren alle zwischen zwölf und fünfzehn Jahren alt. Zudem spricht die Anklage von einer versuchten sexuellen Nötigung in einem minderschweren Fall und dem Besitz kinder- sowie jugendpornografischer Schriften, wodurch 39 strafbare Fälle im Raum stehen.

Längst stehen die Räume der ehemaligen Tanzschule an der Viersener Heierstraße leer, nachdem im Juli 2020 der langjährige Inhaber der Tanzschule in Alt-Viersen überraschend verhaftet worden war. Quasi über Nacht waren alle Angebote eingestellt worden, die Räume verwaist. Die Vorwürfe, dass der Tanzlehrer seit Jahren Tanzschülerinnen sexuell missbraucht haben soll, hatten sich in Viersen verbreitet wie ein Lauffeuer.

Die Polizei nahm den damals 36-Jährigen fest, ein Gerichtssprecher bestätigte auf Nachfrage, dass das Landgericht am 30. Juli 2020 über eine vorläufige Entlassung entschieden hatte, da der Haftgrund durch die Schließung der Tanzschule weggefallen war, es keine Hinweise für eine Wiederholungsgefahr oder eine Fluchtgefahr gebe.

Die Ermittlungen gegen den Viersener wurden aufgenommen, weil ein von einem Opfer beauftragter Rechtsanwalt Strafanzeige gegen den Mann erstattete. Mit Bekanntwerden befragten Ermittler des Kriminalkommissariats 1 mehrere, ehemalige Tanzschülerinnen und identifizierten dabei weitere Opfer. Da nach dem damaligen Ermittlungsstand Wiederholungsgefahr bestand, erließ der Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte ein Ermittlungsverfahren gegen den Deutschen wegen Verdachts des, teilweise schweren, Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen und anderen Sexualstraftaten eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft hat im März 2021 Anklage gegen Michael B. aus Krefeld beim Amtsgericht Mönchengladbach – dort beim Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht – erhoben. Mit der Zulassung der Anklage sieht auch das Gericht einen hinreichenden Tatverdacht. Untermauert werden könnte dies durch ein Gutachten, welches im September in Auftrag gegeben wurde und in dem ein Sachverständiger die Glaubwürdigkeit einer Zeugin prüfen soll. „Das schwerste angeklagte Delikt sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren vor“, so ein Pressesprecher des Landgerichts Mönchengladbach auf Nachfrage. „Ich weise jedoch darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben hat und daher im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren zu erwarten wäre.“ (nb)

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