AfD-Verwandtenaffäre: Transparency Deutschland fordert Gesetzesänderungen

Laut Presseberichten hat die AfD ein systematisches Günstlingssystem geschaffen, um an Abgeordnetengesetzen vorbei Verwandte, Ehe- oder Lebenspartner:innen mittels öffentlicher Gelder zu beschäftigen. Transparency International Deutschland e. V. fordert umgehende Gesetzesänderungen, um solche Vetternwirtschaft wirksam zu unterbinden. Dass das machbar ist, zeigen die Verschärfungen des bayerischen Abgeordnetengesetzes nach der Verwandtenaffäre von 2013.

Magazin – Alexandra Herzog, Vorsitzende von Transparency Deutschland, erklärt: „Die Lieblingsgeschichte der AfD ist die von den angeblich korrupten Eliten. Die Verwandtenaffäre lässt allerdings den Verdacht aufkommen, dass es sich bei diesem Feindbild um eine Selbstbeschreibung handeln könnte. Die bisher bekannt gewordenen Fälle von Vetternwirtschaft in der AfD offenbaren, wie skrupellos und weitreichend man sich hier auf Kosten des Steuerzahlers bereichert hat.“

2013 kam die Verwandtenaffäre um Abgeordnete des bayerischen Landtags an die Öffentlichkeit. Das bayerische Abgeordnetengesetz wurde daraufhin deutlich verschärft. Verboten ist seitdem nicht nur die Beschäftigung von eigenen Ehepartnern und Verwandten sondern auch von Mitarbeitenden, die mit einem anderen Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren.

Die Gesetzesänderungen müssen darüber hinaus den Umstand berücksichtigen, dass die Vetternwirtschaft sich nicht auf das jeweilige Parlament eingrenzen lässt. Laut Presseberichten beschäftigt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Korell den Vater des Landtagsabgeordneten und Spitzenkandidaten der AfD für Sachsen-Anhalt Ulrich Siegmund. Die AfD-Abgeordnete im Europaparlament Mary Khan-Hohloch soll die Ehepartnerin des Vorsitzenden der AfD-Jugendorganisation aus ihrer steuerfinanzierten Mitarbeiterpauschale bezahlen. Fälle wie diese verdeutlichen, dass die Abgeordnetengesetze auch die Beschäftigung von Angehörigen von Mitgliedern anderer Parlamente einschließlich des Europaparlaments einbeziehen müssen, um parlamentsübergreifenden Nepotismus wirksam zu unterbinden.

Alexandra Herzog erklärt: „Gemessen an den Vorgaben des bayerischen Abgeordnetengesetzes wären viele der AfD-Fälle, um die es aktuell geht, illegal. Deshalb fordern wir, dass zeitnah das Abgeordnetengesetz des Bundes sowie die Gesetze der übrigen Bundesländer und des europäischen Parlaments entsprechend verschärft werden.“ (opm)