Die Datenerfassung zur Antibiotikaverwendung bei Nutztieren wird neu geregelt. Ziel ist der umsichtigere Einsatz von Antibiotika und damit die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen. Der Bundestag hat der entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.
Deutschland – Mit Änderungen im Tierarzneimittelgesetz, die der Bundestag nun beschlossen hat, wird ein Schritt dazu gegangen den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Antibiotikaeinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben zu erfassen und zu senken.
Zudem wird mit den Regelungen EU-Recht durchgesetzt. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.
Antibiotika-Minimierungskonzept wird erweitert
Mit den beschlossenen Änderungen wird das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept aktualisiert und erweitert. Unter anderem diese Änderungen werden vorgenommen:
- Erstmals wird ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert. Das Ziel von minus 50 Prozent für Antibiotika entspricht der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem.
- Das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept soll künftig auch Betriebe mit diesen Tieren einbeziehen: Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind, Jung- und Legehennen und Sauen mit Saugferkeln.
- Die zuständigen Überwachungsbehörden werden gestärkt: Die Behörden vor Ort sind künftig gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
- Für Antibiotika, die aufgrund ihrer therapeutischen Relevanz eine kritische Bedeutung haben (Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation) soll es einen Wichtungsfaktor geben. Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
- Im Hinblick auf Colistin werden die Weichen für striktere nationale Regelungen gestellt, indem Klarstellungen in der Ermächtigungsgrundlage vorgenommen werden.
Umbau der Nutztierhaltung notwendig
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir treibt den Umbau der Nutztierhaltung voran. Das Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung umfasst vier zentrale Bausteine. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe, inklusive einer langfristigen Perspektive für die Betriebe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht und Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.
Im Oktober 2022 wurde der von Minister Özdemir vorgelegte Entwurf zum neuen Tierhaltungskennzeichen im Bundeskabinett beschlossen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen, wie ein Tier in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland gehalten wurde. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf befürwortet, Mitte Dezember wird sich der Bundestag erstmals damit befassen.
Das BMEL setzt sich außerdem auf EU-Ebene dafür ein, weitergehende europaweite Restriktionen für die Antibiotika-Anwendung bei Tieren vorzusehen.
Im Januar 2022 veröffentlichte das BMEL ein Lagebild zur Antibiotikaresistenz in Deutschland 2021. Unter anderem wird deutlich, dass die Gesamtabgabemenge antibakteriell wirksamer Tierarzneimittel seit 2011 bis 2021 deutlich reduziert werden konnte. Die Resistenzsituation stellt sich heterogen dar – je Tierart und Haltung. Alle Ergebnisse sind beim Bundeslandwirtschaftsministerium einsehbar. (opm/paz)




