Bebauungsplanverfahren schaffen Perspektiven für ÖPNV und Abfallwirtschaft

Stadt Mönchengladbach bringt Vorentwürfe für die Bebauungspläne Nr. 812/N (NEW) und Nr. 819/N (mags) auf den Weg.

Mönchengladbach – Die Stadt schafft planungsrechtliche Voraussetzungen für Neubauten an zwei Betriebsstandorten der öffentlichen Daseinsvorsorge. Vertreterinnen und Vertreter der Stadtplanung stellten in den letzten Wochen die Vorentwürfe für die Bebauungspläne Nr. 812/N (NEW-Busbetriebshof) und Nr. 819/N (Erweiterung mags Nordpark) in den zuständigen politischen Ausschüssen vor. Die Bebauungspläne sind erforderlich, damit ein neuer Busbetriebshof der NEW AG an der Kaldenkirchener Straße gebaut werden kann. Den Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetrieben – mags – ermöglichen sie, ihren Standort im Nordpark zukünftig zu erweitern.

Neuer Busbetriebshof an der Kaldenkirchener Straße Anfang des Jahres hat die NEW das Gelände der ehemaligen Niederrhein-Kaserne übernommen. Auf dem seit 2000 brachliegenden Areal an der Stadtgrenze zu Viersen soll ein gemeinsamer, vollelektrischer Busbetriebshof für beide Städte entstehen. Geplant ist ein zentraler Standort für bis zu 260 E-Busse mit Abstell- und Ladeflächen, Werkstätten sowie Verwaltungs- und Sozialbereichen. Der neue Standort ist Voraussetzung dafür, die gesamte Busflotte bis 2030 vollständig auf Elektromobilität umzustellen.

Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, stellt die Stadt den Bebauungsplan Nr. 812/N auf. Das Plangebiet umfasst rund 96.200 Quadratmeter einschließlich angrenzender Teilflächen. Der wirksame Flächennutzungsplan weist das Gelände bislang überwiegend als Gemeinbedarfsfläche ohne nähere Zweckbestimmung sowie in Teilen als Wald aus; ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht nicht. Künftig soll das Areal planungsrechtlich so festgesetzt werden, dass ein Busbetriebshof mit den erforderlichen Betriebs-, Werkstatt- und Nebenanlagen zulässig ist. Rund 20 Prozent der Fläche sollen als natürlicher Lebensraum gesichert werden.

Erweiterung des mags-Standorts im Nordpark Auch im Nordpark geht es um die langfristige Sicherung kommunaler Infrastruktur. Mit dem Bebauungsplan Nr. 819/N bereitet die Stadt die Erweiterung des mags-Betriebsstandorts nördlich der Autobahn 61 vor. Der kommunale Dienstleister benötigt perspektivisch zusätzliche Flächen, unter anderem weil neue gesetzliche Vorgaben höhere Anforderungen an Trennung, Lagerung und Verwertung von Wertstoffen stellen.

Das unmittelbar an den bestehenden Betriebshof angrenzende Grundstück wird landwirtschaftlich genutzt. Es ist durch frühere Abgrabungen und Verfüllungen bereits vorgeprägt. Künftig soll das Areal im Bebauungsplan als Fläche für Recycling- und Betriebsanlagen ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage für eine Erweiterung, ohne bereits ein konkretes Bauprojekt festzuschreiben. So bleiben für die weitere Entwicklung des Standorts Spielräume erhalten. Entlang der Straße Am Nordpark orientieren sich die Gebäudehöhen am Bestand, im rückwärtigen Bereich können größere Anlagen – etwa Silos oder Recycling- und Sortiertechnik – entstehen. Geplant ist zudem eine grüne Einfriedung und Eingrünung, um den Standort in die Landschaft einzubinden.

Infoveranstaltung, Einsichtnahme und Äußerung Die Vorentwürfe beider Bebauungspläne stellt die Stadtverwaltung auf einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 24. März, öffentlich vor. Ab 18 Uhr können sich Interessierte dazu in Zimmer 2028 im zweiten Obergeschoss des Rathauses Rheydt einfinden (Markt 9, 41236 Mönchengladbach, Eingang G). Anmelden kann man sich bis einschließlich Sonntag, 22. März per Mail an blp-beteiligung@moenchengladbach.de oder – zu den Öffnungszeiten der Verwaltung – telefonisch unter 02161/ 25-8565 oder -8567.

Zusätzlich erhält die Öffentlichkeit von Mittwoch, 25. März, bis einschließlich Freitag, 24. April, Gelegenheit, die Planunterlagen einzusehen. Möglich ist das auf der Internetseite der Stadt Mönchengladbach unter www.stadt.mg/blp-beteiligung oder vor Ort beim Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, im dritten Obergeschoss des Rathauses Rheydt (Mo.-Do. von 7:30 bis 16 Uhr, Fr. bis 12:30 Uhr). Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht zudem Gelegenheit, sich zu dem Vorentwurf zu äußern, etwa über die Website oder E-Mail-Adresse (vgl. oben). (opm)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 819/N liegt auf einem Nachbargrundstück des bestehenden mags-Betriebshofs. Foto: Stadt Mönchengladbach