Kreis Viersen: Allgemeinverfügung zum Schutz gegen Geflügelpest aufgehoben

Die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 4.12.2025 wurde am 03.01.2026 aufgehoben. Das bedeutet, dass es keine Schutz- oder Überwachungszone mehr gibt. Auch die Aufstallungspflicht wurde aufgehoben.

Kreis Viersen – Weiterhin bittet der Kreis alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter bei Krankheitssymptomen oder gehäuften Todesfällen einen Tierarzt hinzuzuziehen und das Veterinäramt zu benachrichtigen unter: veterinaeramt@kreis-viersen.de oder 02162 39-1309,-1312,-2064.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung finden Sie im aktuellen Amtsblatt hier: https://abi.kreis-viersen.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSHxWzN5rRDtwTYZS-_FV5U

Mehr Informationen zur Vogelgrippe finden Sie hier: https://www.kreis-viersen.de/themen/umwelt/tierseuchenbekaempfung (opm)