Debatte zum Antrag der Unionsfraktion „Kinderschutz vor Datenschutz“

Krings fordert effektiven Kinderschutz und ein Ende der Ampel-Untätigkeit. Anlässlich seiner Rede im Rahmen der Bundestagsdebatte zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP-Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen“

Text/Foto: Wahlkreisbüro Dr. Günter Krings

Mönchengladbach/Berlin – „Mit unserem Unions-Antrag fordern wir die Regierung auf, ihre Untätigkeit beim Kinderschutz zu beenden und endlich wirksame, rechtliche Mittel im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern einzusetzen. Die dramatische Entwicklung in diesem Bereich – eine Verdopplung der Fälle von Kinderpornographie zwischen 2020 und 2021 auf mittlerweile über 39.000 Fälle – können und dürfen wir nicht ignorieren. Jedes Opfer ist eines zu viel.

Die aktuelle Rechtslage in Deutschland ist unbefriedigend, da einschlägigen Hinweisen mangels Speicher- und Meldepflichten der Telekommunikationsanbieter in den seltensten Fällen nachgegangen werden kann. Der Vorschlag der Ampel-Regierung, Verbindungsdaten erst nach einem Verdachtsfall zu speichern (sog. Quick-Freeze) setzt viel zu spät an – denn die relevanten Daten sind zu diesem Zeitpunkt häufig bereits gelöscht. Aus einem leeren Kühlfach kann man eben nichts rausholen.

Als Union fordern wir daher zum einen eine bessere personelle und technische Ausstattung unserer Ermittler. Zum anderen wollen wir Telekommunikationsanbieter verpflichten, für sechs Monate nur die IP-Adressen ihrer Kunden zu speichern und dies ausschließlich zum Zwecke der Bekämpfung von schweren Straftaten gegen Kinder. Mit diesem Vorschlag halten wir uns an die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie der europäischen Rechtsprechung und ermöglichen den tatsächlichen, effektiven Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft.“