Deutschland, deine Werbeplakate – wo sie erlaubt sind und wo nicht

Sind Sie in Ihrer Heimatstadt schon einmal durch die Straßen gelaufen und haben Werbeplakate gezählt? Wahrscheinlich nicht. Würden Sie es jedoch tun, käme abhängig von der Größe der Ortschaft sicherlich ein hübsches Sümmchen zusammen. Meist sogar zwei- oder dreistellig. Denn in deutschen Städten hängen mehr Plakate als wir es als Bevölkerung bewusst wahrnehmen.

Service – Für Unternehmen ist das eine gute Nachricht. Schließlich haben sie so viel Platz, um ihre Werbebotschaften unter die Leute zu bringen. Doch wo ist es überhaupt erlaubt, ein Werbeplakat aufzuhängen? Welche Regeln es gibt und wo Plakate zur Kostenfalle werden, verraten die folgenden Zeilen.

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Wo darf man Werbeplakate anbringen und wo nicht?

Stellen Sie sich vor, Sie sind Unternehmer. Sie haben mehrere Werbeplakate sowie bei einem Anbieter wie Skiltex die passenden Plakatrahmen geordert. Nun stellt sich die Frage, wo in Ihrer Stadt Sie die Werbemittel eigentlich aufhängen dürfen.

Denn obwohl es verlockend erscheint, jede Straßenecke mit der eigenen Werbebotschaft zu plakatieren – erlaubt ist es nicht. Stattdessen gibt es für Werbeplakate in den meisten Städten feste Plätze.

Erkundigen Sie sich daher zunächst bei der Gemeinde, wo Ihre Marketingtools Platz finden. Meist gibt es stationäre Plakatwände, die Sie für einen bestimmten Zeitraum mieten können. Ebenso sind Werbeplakate in Schaufenstern, an Anschlagstafeln sowie Litfaßsäulen und Masten erlaubt.

Auch an öffentlichen Einrichtungen sowie Universitäten und Schulen können sich Werbeplakate finden. Bevor Sie Ihres daneben hängen, sollten Sie sich jedoch eine offizielle Genehmigung holen. Dokumentieren Sie diese ordentlich in Ihren Unterlagen. So können Sie im Zweifelsfall beweisen, dass Sie nicht rechtswidrig handeln.

Wo sind Werbeplakate tabu?

Grundsätzlich dürfen Werbeplakate nur an genehmigten Orten aufgehängt werden. Wer diese Genehmigung erteilt, kann dabei stark vom gewählten Areal abhängen. So entscheidet bei öffentlichen und kulturellen Einrichtungen ein sogenannter Facility Manager, ob und wo ein Plakat Platz findet.

Wer auf dessen Genehmigung verzichtet, riskiert eine Geldstrafe. Nicht nur verstößt das unerlaubte Plakatieren von Gebäuden gegen deutsches Recht. Entsteht beim Anbringen oder Abnehmen des Plakats ein Schaden an der Hauswand, kommt auch der Vorwurf der Sachbeschädigung auf Sie zu.

Soll ein Werbeplakat im Schaufenster eines Geschäfts angebracht werden, muss natürlich die Einwilligung des Geschäftsinhabers eingeholt werden. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Werbemittel an der Wand eines Geschäftsgebäudes befestigen möchten.

An Bäumen haben Werbeplakate dagegen meist nichts zu suchen. Viele Städte verbieten das Anbringen der Werbetools aus Umweltschutzgründen. Schließlich kann deren Befestigung die Rinde beschädigen und damit den Gesundheitszustand des gesamten Baums beeinträchtigen.

Werbeplakate an Jungbäumen sind in Ausnahmefällen erlaubt, sofern Sie sie ausschließlich mit Kabelbindern befestigen. Allerdings gilt auch hier: Ohne die offizielle Genehmigung der Gemeinde können hohe Bußgelder drohen.

Sind Werbeplakate auf Privatgrundstücken zulässig?

An vielen öffentlichen Gebäuden in Ihrer Stadt fehlt der Platz für weitere Werbeplakate? Nun nehmen Sie vielleicht die Privatgrundstücke ins Visier, um Ihre Werbemittel anzuhängen. Schließlich bietet sich ein Zaun doch geradezu an, um ein kleines Plakat daran zu befestigen.

Grundsätzlich sind Werbeplakate auf einem privaten Grundstück sogar erlaubt. Allerdings brauchen Sie auch dafür eine Genehmigung. Nicht nur vom Grundstückseigentümer, sondern auch von der verantwortlichen Bauaufsicht.

Denn sobald das Plakat vom öffentlichen Raum aus sichtbar ist, müssen Sie eine Baugenehmigung einholen. Ausnahmen gelten lediglich für kleine Plakate oder solche, die nur einen kurzen Zeitraum hängen sollen.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, trägt die Kosten für die Beseitigung der Werbemittel und muss zudem mit einer Geldstrafe rechnen. (opm)