Das Gedenkmal für Anna Margaretha Terporten auf den Süchtelner Höhen erinnert an eine Gewalttat von 1791 – und an die lange Nachwirkung eines Falls, der die Region erschütterte.
Von RS-Redakteurin Ebrua Ataman und Rita Stertz
Viersen-Süchteln – Wer den Weg zunächst zur Irmgardiskapelle und dann rechts hinter dem Sportpark Süchteln nimmt, findet ein unscheinbares, doch eindringliches Zeugnis lokaler Erinnerungskultur: ein Gedenkkreuz aus Basaltlava. Es ist ein Objekt von beinahe spröder Schlichtheit; und doch Träger einer Geschichte, die bis heute verstört.
Das Kreuz erinnert an ein Verbrechen, das sich im Frühjahr 1791 in der ländlich geprägten Umgebung von Süchteln ereignete. Die Inschrift nennt nüchtern die Fakten: Am 14. März sei Anna Margaretha Terporten, ein etwa neun- bis zehnjähriges Mädchen, „durch eines Mörders Hand grausamlich umgebracht“ worden. Keine Ausschmückung, keine Deutung; nur das Protokoll einer Tat, die Zeitgenossen in Angst und Fassungslosigkeit versetzte.

Die Umstände des Geschehens sind überliefert und zugleich Ausdruck einer Epoche, in der Nachrichten sich langsam verbreiteten, Gerüchte jedoch rasch. Anna Margaretha war an jenem Tag mit ihrer Schwester und einem Jungen auf dem Weg von einem Hof nach Boisheim unterwegs. Das Kind eilte voraus. Als die Begleiter sie am Ziel nicht wiederfanden, begann eine Suche, die sich durch die Nacht zog.
Erst am folgenden Vormittag entdeckte man die Leiche in der Nähe des Heiligenbergs. Die Darstellung der Fundumstände ist in den Quellen von einer Nüchternheit, die kaum verbergen kann, wie sehr der Fund die damalige Gemeinschaft erschütterte. Das Opfer war entkleidet und durch zahlreiche Messerstiche und Schnitte entstellt. Die zeitgenössische Einordnung schwankte zwischen Entsetzen und Deutungssuche; zeitweise hielt man sogar einen Ritualmord für möglich, wie Einträge im Sterbebuch der katholischen Pfarre St. Clemens belegen, die später wieder gestrichen wurden.
Die Nachricht von dem Verbrechen verbreitete sich rasch über die Region hinaus. Druckschriften erschienen, die den Fall schilderten, und auch in privaten Aufzeichnungen fand er Eingang. Die Erzählungen variieren in Details und Bewertungen, doch sie stimmen in einem Punkt überein: Die Tat galt als außergewöhnlich grausam und erregte weit über die Grenzen der damaligen lokalen Gemeinschaft hinaus Aufmerksamkeit.
Die Ermittlungen führten schließlich zur Festnahme eines Mannes: Johannes Königs aus Anrath. Nach seiner Verhaftung in Kempen im Juli 1791 wurde er dem zuständigen Schöffengericht vorgeführt und gestand die Tat. Die Überlieferung beschreibt, dass er glaubte, durch den Besitz des Herzens eines unschuldigen Kindes vor weiteren Verfolgungen bei seinen Raubzügen geschützt zu sein. Die rechtliche Ahndung folgte den damals geltenden Normen des jülich-bergischen Rechts. Am 3. Oktober 1791 wurde Königs in Jülich hingerichtet – durch das Rädern, eine Strafpraxis, die als besonders abschreckend galt. Der Ablauf der Exekution, die öffentliche Zurschaustellung des Leichnams sowie die anschließende Präsentation auf der Bistarder Heide bei Dülken zeigen, wie stark Strafjustiz und exemplarische Abschreckung im spätabsolutistischen Rechtsverständnis miteinander verknüpft waren.
Das Gedenkkreuz selbst, 1791 errichtet und seit 2004 als geschichtliches Denkmal geführt, fügt dieser Vergangenheit eine materielle Spur hinzu. Seine Gestaltung bleibt bewusst schlicht. Die ungeschmückte Form lenkt den Blick auf die Inschrift, nicht auf dekorative Elemente. Voluten in den Eckzwickeln bilden die einzige Verzierung. In seiner heutigen Umgebung wirkt das Kreuz beinahe zurückhaltend. Dass solche Orte Bestand haben, ist nicht selbstverständlich. Die Eintragung in die Denkmalliste dient nicht allein dem Schutz eines Objekts, sondern auch der Bewahrung eines kulturellen Gedächtnisses. So steht das Kreuz auf den Süchtelner Höhen heute weniger als Mahnmal im spektakulären Sinne, sondern als stiller Zeuge. Es erinnert an eine Zeit, in der die Antworten auf solche Ereignisse anders ausfielen als heute. (ea)





