Einmal im Jahr das Geschlecht wechseln? Bald vielleicht möglich

Die Bundesregierung will transsexuellen Menschen die Änderung des Geschlechts vereinfachen. Jedes Jahr erneut soll das beim Standesamt auch für Minderjährige möglich sein.
Von RS-Redakteur Dietmar Thelen

Deutschland – Wer bisher sein Geschlecht ändern wollte, musste bisher zwei Gutachten vorlegen. Nun legte die Bundesregierung die Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vor, welches das Transsexuellengesetz ersetzen soll. Hiermit sollen transsexuelle Menschen künftig ihre Geschlechtszugehörigkeit durch ein einfaches Verfahren beim Standesamt ändern können, denn das bisherige Gesetz, welches im Jahr 1980 in Kraft trat, sei für die Betroffenen „entwürdigend“. Diese müssen bisher für den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister eine Gerichtsentscheidung mit zwei Sachverständigengutachten abwarten.

Nun allerdings soll nach Plänen aus dem Familien- und dem Justizministerium in Zukunft eine einfache Erklärung vor dem Standesamt ausreichen. Ähnlich einer Eheschließung müsse der Standesbeamte dann prüfen, ob der Wunsch ernst sei. Diesen Willen müsse der Staat respektieren, wodurch dann die Angaben zum Geschlecht sowie die Vornamen im Register und amtlichen Dokumenten angepasst werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist zwar nicht nicht mit operativen Eingriffen ab 18 Jahren verbunden, doch in Zukunft sollen ebenfalls Minderjährige das Recht haben ihren Eintrag zu ändern. Bis zum Alter von vierzehn Jahren geht dies dann nur mit Erklärung der Eltern, darüber hinaus müssen Eltern zustimmen, bei einer Ablehnung kann das Familiengericht entscheiden.

Nach der Eintragung ist jeweils eine Sperrfrist von einem Jahr zu einer erneuten Änderung geplant, zudem sind Bußgelder vorgesehen für Menschen, die das vorherige Geschlecht des oder der Betroffenen offenbaren. 2.687 Fälle verzeichnete Deutschland im Jahr 2020, in denen Amtsgerichte einer Änderung des Geschlechtseintrags zugestimmt haben. (dt)

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