Versorgungsamt Mönchengladbach-Viersen: Jährlich steigende Antragszahlen

Das Versorgungsamt, das von der Stadt Mönchengladbach und dem Kreis Viersen gemeinsam getragen wird, bearbeitet jährlich tausende Anträge auf Feststellung eines Behindertenstatus. Allein im Jahr 2024 wurden rund 16.000 Anträge bearbeitet.

Mönchengladbach/Kreis Viersen – Trotz der hohen Zahl der Verfahren liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer unter dem Durchschnitt des Landes NRW. Die gemeinsame Arbeit beider Kommunen ermöglicht eine enge Abstimmung und hat sich in der Praxis bewährt.

Konkret wurden im vergangenen Jahr 15.903 Anträge auf erstmalige Feststellung oder Änderung eines Behinderungsgrades beim Mönchengladbacher Versorgungsamt gestellt und für das laufende Jahr wird ein weiterer Anstieg erwartet. Trotz der steigenden Verfahrenszahlen lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den Jahren 2023 und 2024 bei etwas weniger als vier Monaten. Damit liegt das Mönchengladbacher Versorgungsamt unter dem Landesdurchschnitt, der bei über vier Monaten liegt. Grundlage für die Entscheidungen bei der Feststellung des Behindertenstatus sind ärztliche Gutachten und Stellungnahmen sowie die Versorgungsmedizin-Verordnung.

In etwa 18 Prozent der Fälle kommt es zu rechtlichen Einwendungen wie Widersprüchen oder Klagen. Können diese nicht durch das Versorgungsamt selbst gelöst werden, entscheidet die Bezirksregierung Münster. Dort liegt die Bearbeitungszeit meistens zwischen einem und drei Monaten. Gerichtsverfahren dauern dagegen in der Regel deutlich länger.

Das gemeinsame Versorgungsamt ist organisatorisch im Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadt Mönchengladbach verankert und bearbeitet die vom Land NRW übertragene Aufgabe für beide Kommunen. Die Stadt Mönchengladbach und der Kreis Viersen setzen damit ein gemeinsames Zeichen für bürgerfreundliche Verwaltung und effiziente Bearbeitung von Aufgaben im Bereich der sozialen Teilhabe. (opm)