Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will die Bundesregierung bis 2035 die Stromerzeugung fast vollständig durch erneuerbare Energien abdecken. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen.
Deutschland – Die Bundesregierung hat ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz auf den Weg gebracht. Es ist eine der umfassendsten Novellen des EEG seit dessen Bestehen. Das neue Gesetz wird erstmals konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet.
Zudem hilft es dabei, die Abhängigkeit Deutschlands von Importen fossiler Energieträger zu reduzieren. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine ist das ein wesentlicher Punkt.
EEG-Umlage wird abgeschafft
Das Gesetz trägt auch zur finanziellen Entlastung von Haushalten und Unternehmen aufgrund gestiegener Energiekosten bei sowie zum Abbau von Bürokratie.
Der Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien wird dazu künftig aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ ausgeglichen und die EEG-Förderung über den Strompreis beendet. Damit wird ein Kernanliegen des Koalitionsvertrags umgesetzt.
Höhere Ausschreibungsmengen
Um das neue Ausbauziel für Wind- und Solarenergie 2030 zu erreichen, werden die Ausschreibungsmengen für die Zeit bis 2028/29 erhöht. Außerdem sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Akzeptanz von Projekten vor Ort erhöhen
Das Gesetz setzt zudem neue Impulse, um die lokale Akzeptanz und Verankerung der Energiewende zu stärken. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften von den Ausschreibungen ausgenommen und können dadurch unbürokratischer realisiert werden. Außerdem wird die finanzielle Beteiligung der Kommunen an Wind- und Solarprojekten weiterentwickelt. (opm)




