Am Mittwoch, den 19.10.2022, feiert MBK Rechtsanwälte sein 90–jähriges Bestehen. Den Grundstein für die heutige Sozietät legte Dr. Hermann Müller († 1997) im Jahre 1932.
Mönchengladbach – Dr. Müller führte das Anwaltsbüro zunächst 36 Jahre allein. Mit dem Eintritt von Dr. Hans Jörg Boms († 2022) im Jahre 1968 erweiterte Dr. Müller die Kanzlei. Zuletzt kam vor zwei Jahren die Kollegin Jennifer Reichel hinzu. An ihrem heutigen Sitz Hohenzollernstraße 140 beschäftigt die Sozietät insgesamt 18 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Vielseitiger Partner für die mittelständische Wirtschaft
MBK Rechtsanwälte deckt ein breites Spektrum an fachlichen Spezialgebieten ab. Dazu gehören unter anderem das öffentliche und private Baurecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Familien- und Erbrecht. Die Sozietät berät vor allem mittelständische Unternehmen, aber auch Privatpersonen. Im Rahmen individueller Beratungsverträge unterstützen die Anwälte Betriebe in allen Rechtsfragen – ob als Ergänzung zu einer eigenen Rechtsabteilung oder als externer Rundum-Dienstleister.
Turbulente Anfangsjahre
Vor allem für die älteren Partner ist das Jubiläum Anlass zum Rückblick. „1932 eine Rechtsanwaltskanzlei zu gründen war schon etwas waghalsig“, kommentiert Rechtsanwalt Thomas Pliester den Mut von Dr. Müller. 50 Anwälte waren damals in Gladbach und Rheydt tätig. Vielen von ihnen ging es schlecht. Es folgten die Gleichschaltung der Justiz durch die Nationalsozialisten, die Kriegsjahre mit ständiger Überwachung und schließlich der schrittweise Eintritt in die Normalität nach Entnazifizierung. „Die turbulenten Jahre forderten allen Anwälten einiges ab – es änderten sich nicht nur die Machtverhältnisse, sondern auch ständig die Gesetze“, erklärt Rechtsanwalt F. Manfred Koch.
Wirtschaftswunder, Konkurrenzgedanke und Revolution der Bürotechnik
Zu Beginn der „Wirtschaftswunderzeit“ gab es im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach rund 70 praktizierende Anwälte. Man kannte sich – man achtete sich. Doch mit der aufstrebenden Wirtschaft wuchs die Konkurrenz und aus dem friedlichen Nebeneinander wurde ein harter Wettbewerb, der zunehmend den Regeln des Marktes unterworfen ist. Allerdings gelten nach wie vor bestimmte Regeln, die dem Wirtschaftsleben ansonsten nicht auferlegt sind. So darf anwaltliche Werbung nicht marktschreierisch sein.
„Heute tätige Anwälte können sich die Arbeitswelt von damals nicht vorstellen“, schmunzelt Rechtsanwalt F. Manfred Koch. „Als ich 1976 in die Kanzlei kam, gab es nicht einmal eine Rechenmaschine. Der Bürovorsteher rechnete alles im Kopf. Wohl gab es bereits Diktiergeräte mit Kassetten, doch kein Faxgerät.“
„Manchmal fragt man sich, wie der Ablauf in einer Kanzlei seinerzeit ohne die moderne Ausstattung funktionieren konnte“, so Rechtsanwalt Michael W. Klein weiter. Die bei Aufkommen der Computer verbreitete Aussage, durch die Computerisierung werde sich vieles vereinfachen, ist zweischneidig. Die behauptete Personaleinsparung ist nicht eingetreten, ebenso wenig wie die behauptete Kostenersparnis. „Wir sind heute in der Lage, eine Vielzahl von Informationen aufzurufen, die man früher nicht aufrufen konnte und offen gesagt oftmals auch gar nicht braucht“, so Rechtsanwalt Dr. Eckhard Voßiek.
Dennoch gehört die Zukunft dem Computer und letztlich dem papierlosen Anwaltsbüro. „Bereits jetzt erfolgt die Korrespondenz mit der Justiz weitgehend papierlos“, so Rechtsanwalt Dr. Arne Kaumanns.
Gewandeltes Berufsbild
Gmeiner Vorsprecher, Justizkommissar, Advokat oder Prokurator – mit der Entwicklung des Anwaltsberufes wandelte sich auch mehrfach die Berufsbezeichnung. Ganz zu schweigen von unrühmlichen Begriffen wie „Rechtsverdreher“ oder „Winkeladvokat“. Rechtsanwalt F. Manfred Koch resümiert: „Während sich vor 40 Jahren jeder Rechtsanwalt als allumfassender Rechtsberater verstand, ist heute Spezialisierung angesagt. Nachdem bereits acht Fachanwaltsgebiete bei MBK vertreten sind, absolvieren zur Zeit Herr Kollege Dr. Kaumanns den Fachanwaltslehrgang für Bau- und Architektenrecht und Herr Kollege Michael W. Klein hat bereits in einem Fachanwaltslehrgang die theoretischen Kenntnisse im Erbrecht zum Erwerb des Fachanwalts für Erbrecht nachgewiesen.“ Rechtsanwalt Dr. Voßiek – auch Vorsitzender des Anwaltvereins Mönchengladbach –: „Die Spezialisierung hat dazu geführt, dass es immer weniger Einzelanwälte und mehr Sozietäten gibt, sodass die Kanzleien mehrere Rechtsgebiete und somit den Rechtsberatungsbedarf ihrer Mandanten umfassend abdecken können.“
Rechtsanwalt Dr. Joachim Albertz ergänzt: „Dies ist gerade für mittelständische Unternehmen wichtig, da sie Beratungsbedarf auf den verschiedensten Rechtsgebieten haben“. Außerdem erfordern Unternehmensnachfolgen und Erbgänge Rechtsberatung unter Beteiligung der verschiedensten Fachanwälte“, erklärt Rechtsanwalt Michael W. Klein.
Die nächsten 90 Jahre
Für MBK-Rechtsanwälte steht heute und in Zukunft vor allem die fachlich qualifizierte und unabhängige Beratung im Vordergrund. „Rechtssuchende erwarten profunde Kenntnisse, Unabhängigkeit, absolute Vertraulichkeit und schnellstmögliche Lösung ihrer Rechtsprobleme. Die Anwaltschaft ist der einzige Garant für eine freie und unabhängige rechtliche Beratung“, so Rechtsanwalt Pliester, zugleich Richter am Anwaltsgerichtshof für Nordrhein-Westfahlen. (opm)

