Nicht selten werden Alttextilcontainer im Kreis Viersen mit Abfällen befüllt, für die die Container nicht vorgesehen sind. Diese müssen dann kostenintensiv als Restmüll entsorgt werden.
Kreis Viersen – „Dies ist natürlich ärgerlich für andere Personen, die ihre wiederverwendbare Kleidung nicht mehr einwerfen können. Vor allem aber müssen die falsch eingeworfenen Abfälle zu Lasten aller Gebührenzahlenden kostenpflichtig entsorgt werden“, erklärt Christian Böker, Betriebsleiter des Abfallbetriebes des Kreises Viersen.
Seit Anfang des Jahres schreibt der Gesetzgeber die Möglichkeit zur getrennten Sammlung von Alttextilien vor, welche vom Kreis Viersen in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen bereits seit mehreren Jahren angeboten wird. Dies soll dafür sorgen, gut erhaltene Textilien aus dem Strom der Restabfälle herauszuleiten und diese so lange wie möglich weiterzuverwenden oder für ein hochwertiges Recycling nutzbar zu machen. Ausschlaggebend dafür ist eine gute Qualität der Sammelware. Daher gilt auch weiterhin, dass in die Alttextilcontainer nur gut erhaltene und saubere Textilien eingeworfen werden sollen. Vor allem verschmutzte Textilien sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Alttextilien befinden sich auf den Containern sowie im Internet unter www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de/altkleider
Zudem beantwortet die Abfallberatung des Kreises Viersen telefonisch unter 02162 39-1212 oder per E-Mail an abfallberatung@kreis-viersen.de Fragen rund um die richtige Entsorgung.
Im Jahr 2024 sind im Kreis Viersen rund 950 Tonnen Alttextilien gesammelt worden. Die aus der Sammlung hervorgehenden Erlöse fließen in den Abfallgebührenhaushalt ein und kommen so den Einwohnenden des Kreises zu Gute. (opm)