Kreis Viersen übernimmt Abfallentsorgung für Tönisvorst, Niederkrüchten und Schwalmtal ab 2025

Die Stadt Tönisvorst sowie die Gemeinden Niederkrüchten und Schwalmtal übertragen zum 1. Januar 2025 die Aufgabe der Abfallentsorgung auf den Kreis Viersen.

Kreis Viersen – Bereits Ende 2023 ist der entsprechende Beschluss in den Stadt- und Gemeinderäten sowie im Kreistag getroffen und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen worden. Im laufenden Jahr sind die Vorbereitungen zur Aufgabenübernahme zwischen dem Abfallbetrieb des Kreises, der die Aufgaben wahrnehmen wird, mit der Stadt Tönisvorst sowie den Gemeinden Schwalmtal und Niederkrüchten erfolgt. In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind auch verschiedene Veränderungen in der bisherigen Abfallentsorgung festgelegt worden.

Grundsätzlich gilt, dass mit dem Jahreswechsel der Abfallbetrieb des Kreises Viersen für alle Fragen und Anliegen im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung zuständig ist und somit direkter Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger wird. Hierzu zählt auch die An-, Ab- und Ummeldungen von Abfallbehältern. An den bekannten Abfuhrrhythmen der einzelnen Abfallfraktionen wird sich nichts ändern; die Gebührensystematik wird jedoch vereinfacht.

Losgelöst von der Umstellung lässt sich bei der neuen Abfallgebühr eine Erhöhung nicht vermeiden, vorrangig bedingt durch die deutliche Steigerung bei den Abfallentsorgungskosten, die kreisweit auf alle Kommunen umgelegt werden. Die Abfallgebühren werden im Kreistag beschlossen und lassen sich aufgrund der veränderten Systematik nicht direkt mit den Gebühren der Vorjahre vergleichen. Die tatsächlichen Auswirkungen werden für jeden Haushalt individuell unterschiedlich ausfallen.

Den Gebührenbescheid für die Abfallgebühren erhalten die Bürgerinnen und Bürger zukünftig vom Abfallbetrieb des Kreises Viersen. Aufgrund der Aufgabenübernahme wird der Gebührenbescheid für das Jahr 2025 voraussichtlich erst im April 2025 verschickt. Für Anfang Januar ist der Versand von Informationsschreiben vorgesehen, in dem alle relevanten Änderungen erläutert werden. Es werden zudem nur zwei Fälligkeitstermine für die Gebührenzahlung festgesetzt. Die Abfallgebühren sollen wie bisher mittels eines SEPA-Lastschriftmandats abgebucht werden. Da die Übernahme des bisherigen SEPA-Lastschriftmandats von der Stadt bzw. den Gemeinden datenschutzrechtlich nicht zulässig ist, muss das Mandat neu erteilt werden.

Alle Informationen zur Abholung, Sperrmüllanmeldung etc. finden Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2025 zentral unter: abfallbetrieb-kreis-viersen.de. Neben der Webseite kann dann auch die Abfall-App Kreis Viersen für weitergehende Informationen genutzt werden.

Für Tönisvorst gilt ab Januar 2025:
Bisher gab es eine Grundgebühr, die sich aus der Größe der im Haushalt vorhandenen grauen, braunen und grünen Abfallgefäßen ergeben hat. Hinzu kam eine Leistungsgebühr, die sich aus der Anzahl der durchgeführten Entleerungen und dem jeweils bei der Entleerung gemessenen Müll-volumen errechnet hat. Mit Beginn des zum 1. Januar 2025 neu vergebenen Auftrags zur Sammlung und Transport der Abfälle entfällt das Volumenmesssystem. Zur Sammlung der Abfälle wird weiterhin die Firma Städtereinigung Gerke eingesetzt.
Die neue Gebührensystematik sieht vor, dass ab Januar unverändert eine Grundgebühr anfällt, die jedoch nur noch von der Größe der grauen Restmülltonne abhängt. In dieser Grundgebühr ist eine bestimmte Anzahl an Mindestentleerungen der Restmülltonne enthalten. Wird das Restmüllgefäß häufiger zur Abfuhr bereitgestellt, als die Anzahl der vorgesehenen Mindestentleerungen betragen, wird pro zusätzlicher Entleerung eine separate Leistungsgebühr fällig. Das jeweils eingefüllte Müllvolumen ist für die Bemessung der Gebühr künftig unerheblich. So kann durch das Bereitstellungsverhalten und eine gute Abfalltrennung die Höhe der Abfallgebühr unverändert beeinflusst werden, wobei unerwünschte Fehlanreize beseitigt werden.
In der Grundgebühr eines Restmüllgefäßes ist ab Januar die kostenfreie Bereitstellung und Entleerung jeweils einer braunen Biotonne sowie einer grünen Papiertonne enthalten. Die bisherige Gebühr für die braune Biotonne und die grüne Papiertonne entfällt, unabhängig davon, wie oft diese Gefäße zur Abholung bereitgestellt werden.

Für Schwalmtal und Niederkrüchten gilt ab Januar 2025:
Bisher ist in Schwalmtal und Niederkrüchten die Abfallgebühr von der Anzahl der Personen pro angeschlossenem Haushalt (Einwohnermaßstab) abhängig gewesen. Hierbei ist pro gemeldeter Person eine festgelegte pauschale Abfallgebühr fällig geworden. Durch diese Systematik hat beispielsweise eine 240 Liter Restmülltonne für einen Vier-Personen-Haushalt weniger gekostet als für einen Sechs-Personen-Haushalt, obwohl beide Haushalte die gleiche Abfallmenge entsorgen konnten.
Künftig wird die Gebühr in Abhängigkeit von der Größe des jeweils genutzten grauen Restmüllgefäßes festgesetzt, unabhängig von der angeschlossenen Personenzahl. Gleichsam wird auf Basis eines pro Einwohnenden und pro Woche festgelegten Mindestvolumens die Größe des kleinstwählbaren grauen Müllgefäßes bestimmt. Bezüglich der braune Biotonne und der blauen Papiertonne ergeben sich durch die Umstellung keine Änderungen.
Auch in den beiden Gemeinden ist die Sammlung und der Transport der Abfälle europaweit ausgeschrieben und neu vergeben worden. Die Sammlung von Bio- und Restmüll erfolgt ab dem 1. Januar 2025 durch die in Brüggen ansässige Firma Lankes Entsorgung. Für die Entleerung der Papiertonnen ist die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein zuständig und die Abholung der übrigen Abfälle, wie Sperrmüll oder die Grün-Bündel, erfolgt ab dem Jahreswechsel durch die Firma Drekopf Entsorgung mit Sitz in Erkelenz. (opm)