Kreis Viersen: Zeugnistelefon – Bei rechtlichen Fragen

Was Eltern sowie Schülerinnen und Schüler tun können, wenn sie zum Beispiel eine Zeugnisnote für ungerecht halten, beantworten die Schulrätinnen und Schulräte des Kreises Viersen für Grund-, Haupt- und Förderschulen.

Kreis Viersen – Nach der Zeugnisvergabe am Freitag, 28. Januar, stehen sie als Ansprechpartnerinnen und Anssprechpartner bei rechtlichen Fragen zur Verfügung.
Das Zeugnistelefon des Schulamtes für den Kreis Viersen ist zu folgenden Zeiten geschaltet:
Freitag, 28. Januar, Dr. Thomas Mohr von 10 bis 12 Uhr sowie Esther Wagner von 13 bis 15 Uhr
Montag, 31. Januar, Susanne Wilms von 10 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr
Dienstag, 1. Februar, Dr. Thomas Mohr von 10 bis 12 Uhr sowie Esther Wagner von 13 bis 15 Uhr

Susanne Wilms ist unter der Telefonnummer 02162-39-1462 erreichbar. Dr. Thomas Mohr hat die Rufnummer 02162-39-1466 und Frau Esther Wagner ist unter der Telefonnummer 02162-39-1461 zu erreichen.
Fragen zu Zeugnissen von Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Berufskollegs sowie der Primusschule beantworten Mitarbeitende der Bezirksregierung Düsseldorf unter Telefon 0211-475-4002. (opm)

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